Sie fordern einen Tarifvertrag mit mindestens 10,10 Euro Stundenlohn, Weihnachts- und Urlaubsgeld und 30 Tagen Urlaub. Dafür haben 110 Beschäftigte der Großwäscherei Elis im thüringischen Neustadt/Orla am Dienstag mit einem Warnstreik Druck gemacht.
Derzeit gilt bei Elis in Neustadt/Orla kein Tarif. Die Beschäftigten – überwiegende Frauen – erhalten lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro in der Stunde und den gesetzlichen Urlaub von 24 Tagen im Jahr. Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es gar nicht.
Es ist bereits ihr zweiter Warnstreik. Vor einer Woche hatten die Beschäftigten schon einmal die Arbeit niedergelegt. Seit Ende August verhandelt die gewählte Verhandlungskommission der IG Metall bei Elis mit dem Arbeitgeber. Doch sieben Verhandlungsrunden brachten keine Annäherung.
Der Arbeitgeber will keinen Tarif – sondern lediglich freiwillige Prämien für Produktivität und Anwesenheit zahlen. Dazu gehört auch eine „Gesundheitsprämie“: Beschäftigte, die nicht krank werden, sollen 25 Cent in der Stunde dazubekommen.
„Eine Gesundheitsprämie ist für uns nicht hinnehmbar. Es darf nicht sein, dass unsere Beschäftigten dann krank zur Arbeit kommen“, erklärt Angela Kopp, Betriebsratsvorsitzende und Mitglied der Verhandlungskommission. „Bei unserem hohen Altersdurchschnitt ist es doch klar, dass mal jemand krank wird. Und die sollen dann bestraft werden.“
Die Elis-Beschäftigten wurden bei ihrem Warnstreik solidarisch vom Frauenstreikbündnis Jena und Beschäftigten der umliegenden Betriebe unterstützt – darunter auch eine Delegation des Universitätsklinikum Jena, einem der Hauptkunden der Wäscherei Elis in Neustadt/Orla.
Doch statt einzulenken, verschärft die Arbeitgeberseite die Situation: Sie verlagerte Aufträge an andere Standorte. Und sie drohte den Beschäftigten mit Entlassungen.
„Der Arbeitgeber hat massiven Druck ausgeübt, vor allem auf die Beschäftigten mit Migrationshintergrund: Wenn Ihr Euch beteiligt, werdet Ihr gekündigt und abgeschoben“, berichtet Franziska Wolf von der IG Metall Gera. „Wir überlegen, Strafanzeige gegen den Arbeitgeber zu stellen und haben bereits eine einstweilige Verfügung beim Gericht eingereicht.“