Beschäftigte erhalten für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit Zuschläge auf ihr Grundentgelt. In den Tarifgebieten gibt es dazu unterschiedliche Berechnungsarten und Prozentsätze.
Je nach Tarifgebiet, Tageszeit und Anzahl der Überstunden zwischen 25 und 60 Prozent.
Je nach Tarifgebiet, regelmäßiger oder unregelmäßiger Nachtarbeit und Uhrzeit zwischen 12,5 und 50 Prozent.
Die Zuschläge für Schichtarbeit sind in Betriebsvereinbarungen geregelt.
Je nach Tarifgebiet zwischen 50 und 70 Prozent. Zum Teil nur für kontinuierlich arbeitende Betriebe.
Je nach Tarifgebiet und Feiertag zwischen 50 und 150 Prozent.
Je nach Tarifgebiet und Tageszeit zwischen 50 und 150 Prozent.