Am 28. April 2012 endete in der Metalltarifrunde die Friedenspflicht. Nun können die Gewerkschaftsmitglieder zeigen, dass sie hinter den Forderungen der IG Metall zur Tarifrunde stehen. Sie legen dann für eine kurze Zeit die Arbeit nieder. Diese befristeten Arbeitsniederlegungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch wichtig. Im Unterschied zu einem regulären Streik, gibt es darüber keine Urabstimmung.
Die Arbeitgeber müssen für die Dauer des Warnstreiks kein Gehalt zahlen. Sie dürfen die Teilnehmer des Warnstreiks jedoch weder davon abhalten oder gar bestrafen. Warnstreik – das ist unser gutes Recht!