Tarifverhandlungen dienen dem Zweck, Tarifverträge auszuhandeln. In den Verhandlungen vertritt die Gewerkschaft die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern – mit dem Ziel, bessere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel höhere Löhne durchzusetzen. Den gesamten Ablauf – vom Aufstellen der Forderungen, den Verhandlungen, (Warn-) Streiks bis hin zum Abschluss eines Ergebnisses – nennt man Tarifrunde.
Wollen Beschäftigte und ihre Gewerkschaften neue Tarifverträge aushandeln oder bestehende Verträge verbessern, geht das nur über Tarifverhandlungen. Über sie können die Arbeitsbedingungen kollektiv geregelt werden, anders als individuell zwischen einzelnen Beschäftigten und des Arbeitgebers. Tarifverträge sind somit ein Ergebnis gemeinsamen Handelns, das die häufig bestehende Unterlegenheit der einzelnen Beschäftigten ausgleicht und ein Verhandeln „auf gleicher Augenhöhe“ mit den Arbeitgebern ermöglicht.
Nur Gewerkschaften können laut Gesetz mit Arbeitgebern Tarifverträge aushandeln. Wollen sie neue Tarifverträge aushandeln oder bestehende Verträge verbessern, geht das nur über Tarifverhandlungen.
Beim Verhandeln von Flächentarifverträgen, die für ganze Branchen und Regionen gelten, kommen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zusammen. Firmen- oder Haustarifverträge verhandelt die Gewerkschaft direkt mit einzelnen Arbeitgebern aus. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an den Verhandlungstischen werden auch Tarifvertragsparteien, Tarifparteien oder Tarifvertragspartner genannt. Wichtig: Bei den Tarifverhandlungen greift der Staat nicht ein und erkennt damit die Tarifautonomie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen an.
Die Verhandlungen werden von den Verhandlungskommissionen in den einzelnen Tarifgebieten geführt. Sie verhandeln für uns mit den Arbeitgeberverbänden und werden von den Mitgliedern der regionalen Tarifkommission gewählt, die überwiegend aus gewählten ehrenamtlichen IG Metall-Mitgliedern aus den Betrieben sowie hauptamtlichen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern besteht. Verhandlungsführend ist die Bezirksleiterin oder der Bezirksleiter des jeweiligen Tarifgebietes oder ein/e Stellvertreter/in. Die Verhandlungskommission informiert die Tarifkommission über jede neue Entwicklung.
Die Verhandlungen zu Flächen- und Branchentarifverträgen finden in der Regel in den jeweiligen Tarifgebieten statt. Die regionalen IG Metall-Bezirke und Arbeitgeberverbände stimmen miteinander die Verhandlungsorte ab, wo sie sich zu den Gesprächen treffen.
Bevor die Tarifverhandlungen beginnen, werden nach einer breiten Diskussion der Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben durch die Tarifkommissionen und unseren Vorstand die Forderungen und die Kündigung der bestehenden Tarifverträge beschlossen. Kündigungs- und Forderungsschreiben werden den Arbeitgeberverbänden zugestellt. Die Verhandlungen beginnen üblicherweise schon, bevor der Tarifvertrag infolge der Kündigung endet.
Gewerkschaft und Arbeitgeberverband setzen sich an den Verhandlungstisch und versuchen, sich auf einen neuen Tarifvertrag zu einigen. Normalerweise erstrecken sich die Gespräche über mehrere Verhandlungstermine. Um Druck auf die Arbeitgeberinnen aufzubauen, werden die Verhandlungen durch Aktionen und Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht begleitet. Einigen sich die Tarifvertragsparteien auf ein Ergebnis, sind die Verhandlungen beendet.
Die vereinbarten Inhalte und Eckpunkte werden in einem Verhandlungsergebnis schriftlich festgehalten und von den Verhandlungsführenden unterschrieben. Das Ergebnis enthält oft eine Erklärungsfrist, innerhalb derer es von den Gremien der Tarifvertragsparteien (für uns die Tarifkommission) angenommen oder abgelehnt werden kann. Das Verhandlungsergebnis ist noch kein Tarifvertrag, aus dem die Mitglieder Rechtsansprüche ableiten könnten. Es verpflichtet aber die Tarifparteien, einen Tarifvertrag auf dessen Basis abzuschließen. Stimmen die Gremien dem Verhandlungsergebnis zu, steht am Ende der neue Tarifvertrag.
Können sich die Tarifvertragsparteien nicht einigen und die Tarifkommission ist überzeugt, dass weitere Verhandlungen nicht weiter führen, kann sie das Scheitern der Verhandlungen erklären und beim IG Metall-Vorstand die Durchführung von Urabstimmung und Streik beantragen.
Ein Erzwingungsstreik nach einer Urabstimmung ist das letzte Mittel und die schärfste Waffe der Gewerkschaften in einem Tarifkonflikt. Deshalb muss gewährleistet sein, dass er von der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder getragen wird. Votieren in einer Urabstimmung mindestens 75 Prozent der aufgerufenen Gewerkschaftsmitglieder für Streik, legt der Vorstand den Streikbeginn fest. Während des Streiks können weitere Tarifgespräche geführt werden. Gelingt es, ein Ergebnis zu erzielen, stimmen die Mitglieder in einer zweiten Urabstimmung über dessen Annahme und die Beendigung des Streiks ab.
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