Die Ungewissheit, wann es in der Kita endlich weitergeht, finanzielle Ängste, Nachtschichten im Homeoffice, Lehrer und Betreuer für die Kinder sein, und auch noch die Hausarbeit – das zermürbt viele Eltern. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen Mütter und Väter an ihre Belastungsgrenze – und oft auch darüber hinaus.
Inzwischen werden die flächendeckenden Kita- und Schulschließungen zwar schrittweise gelockert, aber viele berufstätige Eltern werden in den nächsten Wochen weiter improvisieren müssen. Das geplante und zum Teil bereits angelaufene Wiederhochfahren der Wirtschaft wird die Vereinbarkeitsprobleme aller Voraussicht nach noch verschärfen.
Gut sind deshalb weitere Hilfen für Familien und insbesondere Alleinerziehende: So hat das Bundeskabinett beschlossen, die Lohnersatzzahlungen des Staates für Eltern auszuweiten, die wegen eingeschränktem Schul- oder Kitabetrieb nicht zur Arbeit können. Die Verdienstausfallentschädigung je Elternteil soll auf bis zu zehn Wochen verlängert werden. Für Alleinerziehende auf bis zu 20 Wochen.
„Die IG Metall hat sich in den vergangenen Wochen sehr für eine Lösung eingesetzt“, betont die Zweite Vorsitzende, Christiane Benner. Die Lohnersatzleistung war bislang auf maximal sechs Wochen je Elternteil begrenzt und entsprechend drohten viele dieser Hilfen in nächster Zeit auszulaufen.
Eltern müssen den Maximalzeitraum von dann zehn beziehungsweise zwanzig Wochen laut dem Kabinettsbeschluss nicht an einem Stück nehmen, sondern können ihn auch über mehrere Monate verteilen. Künftig soll es möglich sein, die Lohnersatzleistung auch tageweise in Anspruch zu nehmen – darauf hatte die IG Metall gedrungen. „Dennoch bleibt die Entscheidung des Kabinetts hinter unseren Erwartungen zurück. Für Beschäftigte im Home-Office bringt es keine Entlastung“, sagt die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner.
Eltern, die Kinder unter zwölf Jahren während der Corona-Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, haben nach Paragraf 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoentgeltes – maximal gibt es 2.016 Euro. Um Familien vor finanziellen Problemen zu schützen, muss der Anspruch aber auf 80 Prozent des Nettoentgeltes steigen und die Deckelung wegfallen. Jetzt braucht es außerdem unbürokratische Lösungen, damit das Geld zügig bei den Familien und Alleinerziehenden ankommt.
Zentrales Ziel bleibt es, möglichst Vielen die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Bund und Länder müssen den Schutz des Kindeswohls, die Interessen von berufstätigen Eltern und den Infektionsschutz allerdings genau abwägen. Wo es sinnvoll ist und es der Arbeits- und Gesundheitsschutz zulässt, sollten Schulen und Kitas weitgehend öffnen, damit Mütter und Väter ihre Tätigkeit wieder regulär aufnehmen können.
Wie groß das gesamtgesellschaftliche Problem ist, die die wochenlangen Schul- und Kitaschließungen mit sich bringen, zeigt eine Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Der gesamte Arbeitsausfall aufgrund von Kita- und Schulschließungen beläuft sich bei diesen Eltern bis Ende April auf geschätzte 55,8 Millionen Arbeitstage", schreiben die Autoren. Der Effekt ist so groß, als hätte jeder und jede Erwerbstätige in Deutschland 1,2 Tage weniger gearbeitet.