22. April 2020
Angepasste Elterngeld-Regeln
Werdenden Müttern und Vätern bleiben doppelte Einbußen erspart
Die IG Metall hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Corona-bedingte Verdienstausfälle die Höhe des künftigen Elterngeldes nicht schmälern. Damit bleiben Müttern und Vätern doppelte finanzielle Einbußen erspart. Die Regelung darf aber nicht auf diese Ausnahmesituation begrenzt bleiben.

Kurzarbeit muss bei der Berechnung des Elterngeldes unbedingt unberücksichtigt bleiben. Das Bundeskabinett hat wegen der Coronakrise eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet. Damit kommt es einer Forderung der IG Metall nach: „Wir verhindern so, dass Beschäftigte doppelte finanzielle Einbußen haben: erst durch Kurzarbeit und später im Elterngeldbezug“, betont die Zweite Vorsitzende Christiane Benner. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. März 2020 und bis Ende des Jahres gelten.

Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetz ist enorm wichtig, denn im schlimmsten Fall hätte es Beschäftigten sonst passieren können, dass sie 12 Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit sind und damit für die Berechnung des Elterngelds 12 Monate 0 Euro Einkommen zugrunde gelegt werden. Kurzarbeitergeld ist eine Sozialleistung und wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Die Betroffenen hätten dann also lediglich das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro erhalten.

Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes ist der Netto-Durchschnittsverdienst aus den zwölf Monaten vor der Geburt. 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens werden im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt, mindestens jedoch 300 und maximal 1 800 Euro.


IG Metall-Betriebsräte gehen voran

Die IG Metall hat erfolgreich darauf gedrungen, dass Kurzarbeit ein sogenannter Verschiebetatbestand bei der Berechnung des Elterngeldes wird. Allerdings sollte diese Regelung nicht nur während der Corona-Zeit gelten, sondern generell, wie es zum Beispiel im Mutterschutzgesetz vorgesehen ist. Hier werden Monate in Kurzarbeit von vornherein bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ausgeklammert.

Die neuen gesetzlichen Regelungen, die das Bundeskabinett verabschiedet hat, sehen außerdem vor: Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf sie aufschieben. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, wenn beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - werden für diese Beschäftigten gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist.

Die Zweite Vorsitzende Christiane Benner betont: „Viele IG Metall-Betriebsräte haben geregelt, dass die Grundlage für das Elterngeld das Einkommen vor Corona bleibt oder dass Schwangere von Kurzarbeit ausgenommen werden. Wir sind froh, dass es jetzt beim Elterngeld bessere gesetzliche Regeln geben soll.“

 

Mit dem Thema Kurzarbeit kamen bei Jennifer Richter auch die Geldsorgen auf. Die werdende Mutter wandte sich daher an IG Metall und Betriebsrat. Der konnte Entwarnung geben. (Foto: privat)


Elternzeit ohne Geldsorgen

Durch die Kurzarbeit erst ein geringeres Einkommen – und dadurch später auch noch Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes: Diese Befürchtung hatte auch Jennifer Richter, deren Kind im September zur Welt kommen soll. Bei Sennheiser Electronic nahe Hannover fertigt die 31-Jährige in der Produktion Taschensender und Mikrofone. Mit dem Thema Kurzarbeit kamen bei ihr auch die Geldsorgen auf. Jennifer Richter wandte sich daher an IG Metall und Betriebsrat. Der konnte Entwarnung geben. In einer Betriebsvereinbarung ist bei Sennheiser geregelt, dass werdende Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen wollen, aus der Kurzarbeit herauszunehmen sind. Das kommt Jennifer Richter zugute: „Ich bin sehr erleichtert. Denn meine finanziellen Einbußen wären sonst enorm gewesen.“


Corona-Krise

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