In der Aluminiumgießerei MWS in Friedrichshafen arbeiten fast 80 Prozent der Belegschaft in Schicht. Der Schichtplan bestimmt den Tages-, Wochen- und Monatsrhythmus – einen großen Teil des Lebens. Schon lange gab es den Wunsch nach verlängerten Wochenenden und überhaupt öfter ein ganzes Wochenende frei zu haben.
Der Betriebsrat hat einen Weg gefunden, ausgerechnet in wirtschaftlich rauen Zeiten. Als die Aufträge zurückgingen, nahmen sich der Betriebsrat und seine Vorsitzende, Gabriele Süss-Köstler, vor: „Wir wollen die Schichten so gestalten, dass alle Beschäftigten an Bord bleiben können.“ Statt Menschen werden bei MWS Stunden entlassen, genauer gesagt, eine Stunde pro Beschäftigtem pro Woche.
In einem Ergänzungstarifvertrag vereinbarte die IG Metall mit dem Arbeitgeber die 34-Stunden-Woche. So lässt sich ein Zwei-Schicht-System besser umsetzen. In der Gießerei soll es im September starten. Das Ziel: mehr freie, mehr lange Wochenenden.
Schichtarbeit und Familie? Das passt normalerweise nicht zusammen. Nicht so beim Andernacher Weißblechhersteller Rasselstein. Hier hat der Betriebsrat vor 15 Jahren ein familienfreundliches Schichtmodell eingeführt: Zwei Tage Früh-, zwei Tage Spät-, zwei Tage Nachtschicht. Dann vier Tage frei. Die Wochenarbeitszeit liegt bei nur 32 statt 35 Stunden – bei fast vollem Lohnausgleich.
Ursprünglich war es nur als befristetes Pilotprojekt gedacht – wer nach einem Jahr nicht überzeugt war, konnte wieder zum alten System wechseln. Doch niemand wollte zurück. „Im Gegenteil“, sagt Gesamtbetriebsratsvorsitzender Wilfried Stenz. „Danach rannten uns die Kollegen die Bude ein, weil sie auch wechseln wollten.“ Für Energieelektronikerin Carmen Dehren ein perfektes Modell: „Ich arbeite fast Vollzeit und habe trotzdem viel Zeit für meine Familie.“
Was die Schichtbeschäftigten bei Rasselstein schon lange haben, hat die IG Metall im letzten Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie 2018 nun flächendeckend durchgesetzt: Schichtbeschäftigte haben die Option, einen Teil des neu eingeführten jährlichen tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts in Zeit zu wählen. Dadurch können sie zusätzliche acht Tage oder Schichten im Jahr frei nehmen.
Diese Wahloption gilt für Beschäftigte, die seit mindestens drei Jahren in Nachtschicht sowie drei oder mehr Schichten arbeiten und seit fünf Jahren im Betrieb sind. Sowie für Beschäftigte, die seit zehn Jahren (ab 2020 fünf Jahre) in Wechselschicht arbeiten und 15 Jahre (ab 2020 sieben Jahre) im Betrieb. Die acht freien Tage können jedes Jahr in Anspruch genommen werden.
Die Wahloption auf zusätzliche acht freie Tage gilt auch für Beschäftigte mit Kindern bis acht Jahre oder mit zu pflegenden Angehörigen, allerdings nur jeweils zwei Jahre je Kind oder Pflegefall.
Alternativ können Schichtbeschäftigte wie alle anderen Beschäftigten in Betrieben mit Metalltarif auch die neue verkürzte Vollzeit beantragen. Das bedeutet, dass sie befristet für 6 bis 24 Monate ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche reduzieren. Im Anschluss kehren sie wieder automatisch zur normalen Vollzeit zurück – oder beantragen erneut verkürzte Vollzeit.
Schichtpläne sind nie optimal. Aber es gibt Kriterien, die auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten. Hier die drei wichtigsten:
Eine durchwachte Nacht lässt sich gut verkraften, wenn man danach ausschläft. Der Körper kann sich danach wieder auf seine innere Uhr umstellen. Je mehr Nachtschichten aufeinander folgen, desto stärker wird der Tag-Nacht-Rhythmus gestört und desto größer das Schlafdefizit. Deshalb sollten nicht mehr als drei (besser zwei) Nachtschichten hintereinander gearbeitet werden. Das gilt auch für Früh- und Spätschicht: schnelle Wechsel sind besser als lange Schichtfolgen.
Der Körper kommt mit einem vorwärts wechselnden Schichtsystem (Früh-Spät-Nacht) besser klar, weil das eher dem natürlichen 24-Stunden-Rhythmus entspricht. Zudem sind die Erholpausen von Früh- auf Spätschicht länger als von Spät- auf Frühschicht.
Es gibt Schichtfolgen, die für den Körper ungünstig sind und daher vermieden werden sollten. So reicht etwa nach der Nachtschicht ein freier Tag nicht aus, um das Schlafdefizit auszugleichen, wenn im Anschluss eine Frühschicht folgen soll. Besser sind zwei freie Tage. Manche Schichtfolgen sind auch verboten, wie etwa der Rückwärtswechsel von Spät- auf Frühschicht oder von Nacht- auf Spätschicht. Denn hier fehlt das Minimum von elf Stunden Ruhezeit, das nach Paragraf 5 Arbeitszeitgesetz nach Beendigung der Arbeitszeit vorgeschrieben wird.