Mehr als 145 regionale Geschäftsstellen bilden die Basis der IG Metall. Über die Hälfte dieser Geschäftsstellen betreuen jeweils mehr als 10.000 Mitglieder.
Die IG Metall-Mitglieder einer Geschäftsstelle wählen die Vertreterinnen und Vertreter für die Delegiertenversammlung. Letztere tagt viermal im Jahr und entscheidet zum Beispiel über Aktionen in Betrieben. Die Delegierten wählen den Ortsvorstand der Geschäftsstelle, die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten für den Gewerkschaftstag sowie für die Bezirkskonferenz.
Der Ortsvorstand leitet die IG Metall-Geschäftsstelle. Er besteht aus den beiden Bevollmächtigten und Beisitzerinnen und Beisitzern. Der oder die Erste Bevollmächtigte einer Geschäftsstelle ist immer hauptamtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind ehrenamtliche Funktionärinnen beziehungsweise Funktionäre. Je nach Größe der Geschäftsstelle kann der oder die Zweite Bevollmächtigte hauptamtlich sein. Der gesamte Ortsvorstand wird für vier Jahre gewählt und vom Vorstand der IG Metall bestätigt. Der Ortsvorstand führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch und leitet die Geschäftsstelle.
Die IG Metall ist bundesweit in die sieben Bezirke eingeteilt: Nordrhein-Westfalen, Mitte (Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Küste (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Berlin-Brandenburg-Sachsen, Bayern sowie Baden-Württemberg.
Die Bezirksleitung setzt sich aus Bezirksleiter oder Bezirksleiterin, Bezirkssekretärinnen und -sekretären sowie Vertretern der Bezirkskommission zusammen. Die Bezirke führen in der Regel die Tarifverhandlungen. Dabei werden sie von den Tarifkommissionen unterstützt.
Die Bezirkskonferenz tagt einmal im Jahr. Die Delegierten der Bezirkskonferenz wählen die Bezirkskommission, bestätigen die Tarifkommissionen und wählen die Mitglieder des Beirats. Sie befassen sich zudem mit laufenden und anstehenden tariflichen, organisatorischen und gewerkschaftspolitischen Fragen.
Der Gewerkschaftstag ist das höchste Entscheidungsgremium der IG Metall. Ein Ordentlicher Gewerkschaftstag findet alle vier Jahre statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Delegierten wählen auf dem Gewerkschaftstag den Vorstand und den Kontrollausschuss. Der Gewerkschaftstag beschließt die Satzung und legt die Gewerkschaftspolitik fest.
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Gewerkschaftstages umzusetzen. Zu seinen wichtigen Funktionen gehören auch, Tarifverträge zu kündigen, Tarifabschlüsse zu bestätigen und über Urabstimmung und Streik zu entscheiden. Der Vorstand besteht aus der oder dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden, der Hauptkassiererin oder dem Hauptkassierer sowie zwei weiteren geschäftsführenden und 29 ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern.
Der Beirat ist das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Gewerkschaftstagen. Er tagt mindestens dreimal im Jahr und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke und den Mitgliedern des Vorstandes zusammen.
Der Kontrollausschuss achtet darauf, dass der Vorstand die Satzung einhält und die Beschlüsse des Gewerkschaftstages und des Beirats umsetzt. Der Kontrollausschuss wird vom Gewerkschaftstag gewählt und hat sieben Mitglieder, die keine anderen Funktionen in der IG Metall ausüben dürfen. Der Kontrollausschuss berichtet am Ende der Wahlperiode an den Ordentlichen Gewerkschaftstag.
Bei der IG Metall prüfen auf lokaler, bezirklicher und zentraler Ebene Revisorinnen und Revisoren die Finanzen und berichten der Delegiertenversammlung.