Wirtschaft: Interview mit Peter Donath zur Kapitalmitbestimmung
Gleiche Rechte für Arbeitnehmer und Investoren

Beim Mitbestimmungsforum in Hannover am 24. Juni 2009 stand die Beteiligung von Beschäftigten am Kapital von Unternehmen auf der Agenda. Das erweiterte Mitbestimmungsmodell sieht in Zeiten der Krise eine Kapitalbeteiligung der Beschäftigten vor. Peter Donath, Leiter des Bereichs Betriebspolitik ...


... bei der IG Metall, sieht in dem Modell eine sinnvolle Ergänzung zur Mitbestimmung in Unternehmen.

Wie steht die IG Metall zu einer erweiterten Mitbestimmung neben der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung, dem aktuell vieldiskutierten Modell einer Kapitalbeteiligung der Beschäftigten am Unternehmen?
Wenn Arbeitnehmer in „ihr Unternehmen“ investieren, warum sollen sie nicht die gleichen Rechte bekommen, wie jeder andere Investor? In diesem Sinne verstehe ich, gerade in der Krise, eine Kapitalbeteiligung von Beschäftigten als ein sinnvolles weiteres Instrument zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen.

Wie könnte diese Mitbestimmung konkret aussehen und in welchen Unternehmen könnten sie angewendet werden? Wäre die Schaeffler-Gruppe ein Modell?
In den letzten Jahren wurden viele Unternehmen nur noch als Finanzanlagen gesehen. Sie waren und sind aber immer mehr, nämlich Einrichtungen, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit aufgebaut, deren Verantwortung weiter geht. Genau das beschreibt unser Grundgesetz mit den Sätzen „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Als Miteigentümer können Arbeitnehmer Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen. Das werden wir bei Schaeffler versuchen, bei Opel und wo sich noch Möglichkeiten ergeben. Wir unterstreichen damit die gesellschaftliche Rolle und Verantwortung von Unternehmen, ein Grundgedanke, auf dem ja auch die Idee der Mitbestimmung fußt.

Wenn die Beschäftigten niedrigere Löhne hinnehmen und im Gegenzug Anteile des Unternehmens bekommen, ist dann der Wettbewerb innerhalb der Branche gewährleistet?
Denkbar ist ein tariflicher Verzicht nur in besonderen Krisensitationen. Und dann geht es nur, nachdem wir die Auswirkungen auf den Wettbewerb geprüft haben. Übrigens machen wir das bei betrieblich abweichenden Tarifverträgen immer.

In Zeiten der Krise fragt sich, ob Beschäftigte verantwortungsvoller mit Firmenkapital umgehen und ob ein Umdenken in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsdemokratie statt schneller Gewinne möglich ist.
Auf alle Fälle haben die Beschäftigten immer das größte Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen. In Aufsichtsräten versuchen wir ohnehin das Umsteuern von einer Unternehmenspolitik, die nur auf kurzfristige Rendite- und Aktienkurs-Ziele ausgerichtet ist zu einer Politik einer mittel- und langfristigen Wertsteigerung. Mit einer gebündelten Arbeitnehmerbeteiligung können wir diesem Anliegen einen zusätzlichen Schub verpassen.

Wie ist das Risiko einzuschätzen, wenn das Unternehmen trotz der Kapitalmitbestimmung nicht überlebt? Die Beschäftigten haben dann als Anteilseigner zwar auf Lohn verzichtet, stehen aber am Ende mit leeren Händen da?
Genau wegen dieses Problems sehen wir das Modell erst einmal nur als zusätzliche Option in der Krise. Allerdings – bei einem Verzicht ohne eine Kapitalbeteiligung wäre das Geld bereits sofort weg. Bei einer Kapitalbeteiligung sollte man natürlich versuchen, zusätzliche Sicherheiten einzubauen. Aber, ein Risiko ist da. Übrigens kann man Arbeitnehmerbeiträge dem Unternehmen auch als Darlehen zur Verfügung stellen, eine Form, die insbesondere bei Personengesellschaften eher realisierbar ist.

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