Stress in der Ausbildung? Doktor Azubi hilft!
Die sieben Top-Tipps zum Ausbildungsstart

Bist Du gerade am Ausbildungsstart und hast viele Fragen? Etwa: Was bedeutet Probezeit? Oder: Müssen Azubis Überstunden machen? Und: Wieviel Ausbildungsvergütung steht mir zu? „Dr. Azubi“ hat für Dich die wichtigsten Fragen beantwortet.

9. September 20119. 9. 2011


Was bedeutet die Probezeit?
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Azubis aber einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Tipp: Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt.

Müssen Azubis Überstunden machen?
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da der bzw. die Auzubildende im Betrieb ist, um einen Beruf zu erlernen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle Überstunden müssen dem Azubi mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?
Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Azubis dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Tipp: Der Azubi sollte frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Ausbilder muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag gilt, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent – Azubis in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55 Prozent – der üblichen tariflichen Vergütung.

Wie reagiert man bei einer Abmahnung?
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.
Tipp: Die Abmahnungen genau prüfen und bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern dem Azubi das Kindergeld auszahlen.

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