Vor den wichtigsten Grundsätzen rund um die Betriebsratswahlen selbst, ein kurzer Tipp, um die Aufmerksamkeit der Beschäftigten zu erhöhen: Neben den formalen Aushängen sollten die Wahlvorstände mit Flyern, Rundmails und Werbematerial auf die anstehende Wahl hinweisen.
Für den Wahltag selbst bietet die IG Metall spezielle Türanhänger und Türaufsteller an: „Heute Betriebsratswahl“. Sowie Plakate und Wegweiser: „Hier geht’s zur Wahl“. Besonders effektiv wirken kreative Instrumente, wie etwa ein Countdown-Zähler am Werkstor, der die Tage bis zur Wahl anzeigt. Mehr zu Material und Kampagnen findet sich in unserem Extranet, dem Netz für unsere ehrenamtlich aktiven Metallerinnen und Metaller.
Ganz wichtig ist die direkte Ansprache auf Betriebs- und Bereichsversammlungen sowie der persönliche Kontakt.
Die formale Organisation muss stimmen. Schon Kleinigkeiten können die Wahl anfechtbar machen. Der Grundsatz ist: Alle Wahlberechtigten und -vorschläge müssen gleiche Chancen haben. Auch bei banalen Sachen penibel sein. Am besten immer die gleichen Formblätter für Aushänge, Vorschlagslisten und Stimmzettel nehmen.
Der Wahlvorstand sollte zu den auf dem Wahlaushang angegebenen Sprechzeiten in seinem Büro sein ― und nur dort Einsprüche und Vorschläge annehmen und schriftlich dokumentieren.
Die Briefwahl muss sauber geregelt sein ― auch für Beschäftigte in Eltern- und Altersteilzeit. Sind die Wähler- und Vorschlagslisten aktualisiert und ausgehängt? Wer ist neu im Betrieb, raus, oder doch leitender Angestellter? Gibt es genug oder doppelte Stützunterschriften?
Im Zweifelsfalll immer eng mit der IG Metall vor Ort abstimmen. Für Aktive gibt es zusätzlich Arbeitshilfen im Extranet für die sichere Wahl.
Das Abc zur Betriebsratswahl listet noch mal die wichtigsten Grundsätze auf – warum Betriebsrat und worauf es bei der Wahl ankommt.
Sie beträgt vier Jahre. Die nächsten Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2022 statt.
Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt im Betrieb mit. Der Betriebsrat wird von der Belegschaft demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Damit haben die Beschäftigten mehr Rechte und werden an Entscheidungsprozessen beteiligt.
Sie hilft kompetent, die Betriebsratswahl einzuleiten und durchzuführen. Die IG Metall vor Ort unterstützt mit Material, Seminaren und Beratung. Sie hält dem Betriebsrat den Rücken frei.
Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören, können sich zur Wahl stellen.
Sie wählen und zählen (Lese-Tipp: „Leiharbeitnehmer bestimmen mit“). Im Entleihbetrieb regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer sind bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich mitzuzählen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (7 ABR 69/11 ) am 13. März 2013 entschieden. Bei Betrieben mit bis zu 51 Arbeitnehmern kommt es zusätzlich auf die Wahlberechtigung an.
„In der Regel“ beschäftigt im Sinne von Paragraf 9 BetrVG sind (Leih-)Arbeitnehmer, die normalerweise während des größten Teils des Jahres im Betrieb beschäftigt werden. Dabei ist nicht nur der Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen. Die zu erwartende künftige Beschäftigtenentwicklung aufgrund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Der Betriebsrat hat umfassende Mitspracherechte. Er muss bei Versetzung, Abmahnung und Kündigung gehört werden. Er redet mit bei Entgeltfragen, wie Eingruppierung und Zulagen. Er muss bei Überstunden, der Gestaltung der Arbeitszeit und Urlaubsplanung miteinbezogen werden. Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz gehören zu seinen Aufgaben. Der Betriebsrat hat breite Gestaltungsmöglichkeiten durch das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen.
Dann ist es jetzt an der Zeit durchzustarten! Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen.
Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer sind ab dem ersten Einsatztag im Entleihbetrieb wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt sein sollen.
In Betrieben von 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern, bei 51 bis 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern, bis 200 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern und so fort. In Unternehmen mit 1 001 bis 1 500 Beschäftigten gehören dem Betriebsrat 15 Mitglieder an. In einem Betrieb ab 200 Arbeitnehmern wird ein Betriebsratsmitglied freigestellt.