12. Dezember 2013
Koalitionsvertrag: SPD und Union wollen Tarifautonomie stärken
Problem Tarifflucht in Berlin angekommen
Immer weniger Unternehmen zahlen in Deutschland nach Tarif. Die Folge: Es gibt mehr und mehr Beschäftige erster, zweiter und dritter Klasse – teils ohne Tarifvertrag, ohne Betriebsrat, ohne Mitspracherechte. Das Problem ist jetzt auch in Berlin angekommen.

„Bei uns ist der Kunde König und der Arbeitnehmer Bettelmann“. Nach diesem Leitbild, sagt Siegfried Wenisch, versuchten viele Autohäuser Tarife zu umgehen und Löhne zu drücken. Die Tariflandschaft im nordrhein-westfälischen Kfz-Gewerbe ähnelt zunehmend einem Flickenteppich.

Siegfried Wenisch arbeitet in der Mercedes-Niederlassung in Köln und ist Betriebsrat. Die Beschäftigten dort können sich noch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld freuen und auf einen Tariflohn von etwa 2670 Euro im Monat bei 35 oder 36,5 Stunden in der Woche. Das Autohaus gehört zu den tarifgebundenen Kfz-Betrieben in Nordrhein-Westfalen.


Immer öfter Beschäftigte erster, zweiter und dritte Klasse

Im Autohaus von Siegfried Wenisch gilt ein Haustarifvertrag. Wie bei Mercedes in Köln hatte die IG Metall in zahlreichen Kfz-Werkstätten Hausverträge abgeschlossen, nachdem 2008 die nordrhein-westfälische Kfz-Innung für ihre 7000 Mitgliedsbetriebe die Tarifpartnerschaft mit der IG Metall gekündigt hatte. Mittlerweile gelten für 6000 Kfz-Handwerker in NRW Tarifverträge – entweder ein Haustarifvertrag oder der Vertrag der Christlichen Gewerkschaft Metall mit deutlich geringeren Entgelten. Laut „ Autohaus-online“ beschäftigt die Kfz-Branche landesweit 75 000 Menschen.

Immer weniger Unternehmen zahlen in Deutschland nach Tarif. Das hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung recherchiert. Vor etwa 20 Jahren galten für 76 Prozent der Beschäftigten im Westen und für 63 Prozent im Osten Tarifverträge. 2012 waren es 16 beziehungsweise 15 Prozent weniger. Davon betroffen sind nicht nur kleine Handwerksfirmen, sondern auch große Industrieunternehmen der Metall- und Elektrobranche.

Beliebte Fluchtwege bei den größeren Firmen sind das Ausgliedern von Jobs in Dienst- oder Werkverträge, wie es mittlerweile im großen Stil Auto- und Stahlbetriebe praktizieren. „Wir wissen, dass morgens 10 000 Menschen durchs Werkstor gehen, aber davon nur noch 5000 Beschäftigte des ursprünglichen Unternehmens sind“, empörte sich Detlef Wetzel kürzlich auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall in Frankfurt am Main. Der Gewerkschaftsvorsitzende mahnte, dass selbst in Kernbereichen die Tarifbindung sinke. Mehr und mehr Fremdfirmen übernehmen Aufgaben, die ursprünglich Teil der Wertschöpfung im Betrieb waren. Die Folge: Es gibt immer öfter Beschäftige erster, zweiter und dritter Klasse – teils ohne Betriebsrat, ohne Tarifvertrag, ohne Mitspracherechte.


Eine Ursache: Mitgliederverluste der Arbeitgeberverbände

Als eine der Ursachen für die schwindende Tarifbindung nennt das WSI vor allem Mitgliederverluste bei den Arbeitgeberverbänden. Die Verbände verlieren Mitgliedsbetriebe – teilweise bis zu über 20 Prozent wie bei Gesamtmetall. Das Magazin der mittelständischen Wirtschaft „Markt und Mittelstand“ berichtet von einem „ Sinkflug der Mitgliederzahlen“ bei Gesamtmetall. Von knapp 10 200 Mitgliedsfirmen im Jahr 1972 kann der Verband heute nur noch träumen. Seitdem ging es kontinuierlich bergab. 2010 waren nur noch 3494 Firmen Mitglied.

Andere wiederrum, meist kleinere Handwerksfirmen, nutzen die Fluchthilfe von Verbänden und Innungen. Mit „Mitgliedschaften ohne Tarifbindung“ (OT) bieten sie ihren Mitgliedsfirmen den vollen Service, befreien sie aber gleichzeitig von der Pflicht, sich an die mit ihnen vereinbarten Tarifverträge zu halten. Ein Gutachten im Auftrag von DGB und Hans-Böckler-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass eine solche Praxis jedoch rechtswidrig sei.


Rechtswidrige Praxis?

Das Problem der zunehmenden Tarifflucht ist nun auch in Berlin angekommen. In dem noch druckfrischen Koalitionsvertrag haben sich jetzt Union und SPD darauf geeinigt, die Sozialpartnerschaft und Tarifbindung stärken zu wollen. Wortwörtlich heißt es auf Seite 22: „Wir appellieren an die Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung zu übernehmen, als Tarifpartner zur Verfügung zu stehen.“

An anderer Stelle ab Seite 67 beteuert die künftige große Koalition, die „Allgemeinverbindlicherklärung“ (AVE) nach dem Tarifvertragsgesetz anpassen und erleichtern zu wollen. Damit die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Tarifverträge für alle Beschäftigten und Betriebe der jeweiligen Branche verbindlich gelten, können sie beim Bundesarbeitsministerium beantragen, diese für „ allgemeinverbindlich“ zu erklären. Dafür mussten bisher die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigten. Diese 50-Prozent-Regelung soll entfallen. Künftig soll das „Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“ ausreichend sein.

Für die IG Metall ist das ein wichtiges Vorhaben. Erstmals wurden in einem Koalitionsvertrag Tarifvereinbarungen als entscheidende Instanz für gute Arbeitsbedingungen anerkannt. Die erleichterte AVE stabilisiert das Tarifvertragssystem und stärkt die Tarifautonomie. Damit werden künftig viel mehr Beschäftigte durch tarifliche Mindeststandards geschützt als bisher.


Bewertung Koalitionsvertrag: Ordnung auf dem Arbeitsmarkt Bewertung der Wirtschafts- und Industriepolitik Bewertung der Rentenpolitik Bewertung der Bildungspolitik Bewertung der Gesundheitspolitik Bewertung der Energiewende, Inftrastruktur und Europapolitik Bewertung zum Thema Tarifautonomie Bewertung der Integrations- und Migrationspolitik


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