Mit der Bildungsteilzeit der IG Metall kannst Du Dich weiterbilden oder studieren. Der Tarifvertrag gibt Dir bis zu sieben Jahre Zeit – entweder in Teilzeit neben der Arbeit oder in Vollzeit (verblockte Teilzeit), mit vollem Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz im Betrieb. Und zwar nicht nur, wenn der Arbeitgeber das will, sondern auch auf Deinen persönlichen Wunsch hin.
So steht es in den Tarifverträgen zur Bildung und Qualifizierung für die Metall- und Elektroindustrie. In anderen Branchen haben wir ähnliche Regelungen durchgesetzt, etwa in der Textilindustrie, den Textilen Dienstleistungen und in der Feinstblechpackungsindustrie, und zudem in vielen Betrieben.
Laut Tarifvertrag haben Beschäftigte einmal im Jahr das Recht auf ein Qualifizierungsgespräch mit ihrem Arbeitgeber, in dem sie ihre Weiterbildungswünsche äußern können. Zunächst solltest Du jedoch immer mit Deinem Betriebsrat sprechen – und ihn zum Qualifizierungsgespräch hinzuziehen.
Der Betriebsrat kennt die Qualifizierungsplanung im Betrieb und weiß, ob Deine Weiterbildung für den Betrieb sogar „notwendig“ oder wenigstens „zweckmäßig“ ist. Ist die Weiterbildung betrieblich notwendig, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten und muss Dich für die Zeit der Weiterbildung freistellen. Ist die Weiterbildung zweckmäßig, muss der Arbeitgeber Dich zumindest die Hälfte der Zeit für die Weiterbildung freistellen. Wenn die Weiterbildung jedoch allein Dein persönlicher Wunsch ist, musst Du Kosten und Zeit selbst aufbringen.
Dein Betriebsrat kennt die Möglichkeiten, um Deine Weiterbildung umzusetzen und zu finanzieren. 70 bis 80 Prozent des normalen Verdiensts sind während der Bildungsteilzeit möglich. Für Deine Bildungsteilzeit wird ein Bildungskonto eingerichtet, auf das Du bis zu 152 Stunden Mehrarbeit im Jahr sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld ansparen kannst. Zudem gibt es in vielen Betrieben weitere Möglichkeiten, wie Langzeitkonten oder Sabbaticals. In vielen Tarifgebieten kannst Du sogar bis zu zehn Prozent Deines Bildungskontos als Kredit nehmen.
In einigen Betrieben gibt Dir der Arbeitgeber etwas zu Deiner Bildungsteilzeit dazu, wenn der Betriebsrat dies in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Zudem fördert der Staat Weiterbildung und Studium mit BAföG, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsprämie, WeGeBau-Förderung, Bildungskredit und weiteren Programmen.
Das regelt eine Bildungsvereinbarung
Als Ergebnis Deines Qualifizierungsgesprächs schließt Du laut Tarifvertrag mit dem Arbeitgeber eine Bildungsvereinbarung. Darin sind die Eckpunkte Deiner Bildungsteilzeit geregelt: Beginn, Dauer, Art und Umfang (etwa Teilzeit oder Vollzeit), Ansparen und Entnahme aus dem Bildungskonto und schließlich die Rückkehr auf einen zumindest gleichwertigen Arbeitsplatz im Betrieb. Am Ende solltest Du Deine Bildungsvereinbarung dem Betriebsrat vorlegen. Er berät Dich zur Bildungsteilzeit, ebenso wie die IG Metall vor Ort.
Tariflichen Anspruch auf Bildungsteilzeit nutzenSo kannst du dich beruflich weiterqualifizieren Star Wars statt Schmieröl: Digitale Ausbildung bei VW Alle Infos zur „Industrie 4.0“