PRESSE-STATEMENT
IG Metall unterstützt präventive Maßnahmen zum Schutz vor Corona

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall: Arbeitgeber müssen Kurzarbeitergeld aufstocken - Produktionsbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden

17. März 202017. 3. 2020


Jörg Hofmann: „Die IG Metall unterstützt die in einigen Unternehmen heute getroffenen präventiven Maßnahmen, um auch die Produktionsbeschäftigten vor der Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen und dort, wo es möglich ist, die Produktion temporär einzustellen. Während in den Angestelltenbereichen überwiegend mit Home-Office reagiert werden kann, bleibt in weiten Teilen der Produktion keine andere Alternative, um die Beschäftigten im gleichem Maße zu schützen. Voraussetzung für solches Handeln sind Zuschusszahlungen des Arbeitgebers zur Nettoentgeltabsicherung bei Kurzarbeit. Soweit diese nicht tariflich heute schon geregelt sind, bietet die IG Metall an, kurzfristig zu entsprechenden Regelungen zu kommen. Andernfalls drohen den Produktionsbeschäftigten bei Kurzarbeit Verluste beim Nettoentgelt bis zu 40 Prozent. Auch in dieser Frage dürfen Produktionsbeschäftigte nicht gegenüber anderen Beschäftigtengruppen benachteiligt werden, die die Option haben, mobil zu arbeiten. Bei den Unternehmen der Automobilindustrie, die heute den Shutdown ihrer Werke angekündigt haben, bestehen entsprechende Regelungen. Es liegt nun an den Arbeitgeberverbänden hier kurzfristig zu flächendeckenden Regelungen zu kommen.“

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