Pressemitteilung
IG Metall ruft Betriebe zu Abriss beruflicher Barrieren für Menschen mit Behinderung auf

Neue Strafen für Unternehmen ohne schwerbehinderte Beschäftigte gefordert +++ Hans-Jürgen Urban: „Unternehmen und Gesellschaft können sich Aussperrung von Menschen mit Behinderung nicht leisten.“

1. Dezember 20221. 12. 2022


Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft IG Metall fordert höhere Strafzahlungen für Betriebe, die der gesetzlichen Quote zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht nachkommen. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied sagte: „Teilhabe darf nicht am Werkstor enden. Wer Behinderte behindert, erweist sich und der Gesellschaft in Zeiten von Fachkräftemangel und Transformation einen Bärendienst. Menschen mit Behinderung sind kein Kosten-, sondern ein Chancenfaktor.“

Zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember kritisiert die Gewerkschaft, dass jedes vierte einstellungspflichtige Unternehmen gar keine Menschen mit Behinderung beschäftigt. Sie zahlen lieber die gesetzlich vorgeschriebene, monatliche Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Urban: „Die betrieblichen Barrieren müssen fallen. Niemand sollte es sich mehr leisten können, behinderte Menschen auszusperren.“

Die IG Metall fordert deshalb neue Strafzahlungen: Unternehmen mit einem Schwerbehindertenanteil von Null sollten künftig monatlich 750 Euro je Stelle bezahlen. Bislang liegt die maximale Ausgleichsabgabe bei 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

Gerade angesichts der wirtschaftlichen Umwälzungen ruft die IG Metall Unternehmen zu mehr Inklusion auf. „Das Verhalten der inklusionsverweigernden Unternehmen ist ein menschliches Armutszeugnis und kommt alle teuer zu stehen“, sagte Urban. Die Firmen verzichten mit schwerbehinderten Menschen auch auf gut qualifiziertes Personal. Urban: „Schwerbehinderte Erwerbslose sind oft besser qualifiziert als andere. Trotzdem bleiben sie aber oft deutlich länger in der Arbeitslosigkeit stecken oder werden in Betrieben in einfacheren Jobs eingesetzt.“ Die meisten Schwerbehinderungen träfen Menschen erst im Lauf ihres Lebens.

Ein wesentlicher Schlüssel für eine gute Inklusion in Betrieb und Arbeitsabläufe ist der IG Metall zufolge die Mitbestimmung durch Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Laut dem „DGB-Index Gute Arbeit“ profitieren Beschäftigte in Betrieben mit SBV von besserer Arbeitszeit, Bezahlung, Gesundheitsförderung, Weiterbildung sowie Bindung zum Unternehmen.

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