Pressemitteilung Nr. 38/2018
IG Metall fordert gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit

Sanktionen bei Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit +++ Verbandsklagerecht und bessere Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte +++ Verbesserte berufliche Entwicklungsperspektiven von Frauen

15. Oktober 201815. 10. 2018


Frankfurt am Main – „Tarifbindung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entgeltgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“, erklärte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Montag in Frankfurt. „Wir müssen die wichtige öffentliche Debatte um frauenpolitische Themen unbedingt um materielle Fragen erweitern.“ Ein gutes Einkommen sei auch ein wirksamer Beitrag gegen Altersarmut von Frauen. Anlässlich des morgigen Tages zur betrieblichen Entgeltgleichheit hat die IG Metall deshalb gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit gefordert. Die Lücke zwischen Frauen und Männern beträgt laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 21 Prozent. Umgerechnet auf das Jahreseinkommen bedeutet dies: „Am 16. Oktober haben Männer in Deutschland im Durchschnitt so viel verdient wie die Frauen erst am Jahresende. Vom morgigen Tag bis zum Jahresende arbeiten Frauen quasi unentgeltlich. Von einer fairen Bezahlung sind wir also noch weit entfernt“, kritisierte Benner.

Auch in tarifgebundenen Unternehmen gebe es eine Entgeltlücke, Ursache hierfür sei unter anderem eine fehlerhafte Eingruppierung. Die Arbeitgeber sollten endlich aufhören, diese Entgeltlücke kleinzurechnen. „Es ist an der Zeit, dass die Arbeitgeber diese Lücke beseitigen und Entgeltgerechtigkeit als gutes Argument nutzen, um weibliche Fachkräfte für ihr Unternehmen zu gewinnen“, forderte Benner. „Das Entgelttransparenzgesetz ist ein erster wichtiger Schritt auf dem schwierigen Weg zur materiellen Gleichstellung“, betonte Benner. „Das Gesetz muss aber nachgebessert werden. Das belegen unsere bisherigen Erfahrungen. Wir brauchen ein Verbandsklagerecht und bessere Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.“

Da der Gesetzgeber an die Arbeitgeber keine verbindlichen Anforderungen zur Umsetzung gestellt hat, forderte die Zweite Vorsitzende der IG Metall wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. „Verbesserte berufliche Aufstiegsperspektiven für Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, auch durch ausreichende Betreuungsstrukturen, sind wichtige Voraussetzungen für mehr Entgeltgerechtigkeit“, sagte Benner. „Entgeltgerechtigkeit ist nicht nur ein Gerechtigkeitsthema, sondern knallhartes Existenzthema für Frauen und Familien.“

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