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IG Metall und Verband der Raumausstatter begrüßen Rückkehr zur Meisterpflicht

Novellierung der Handwerksordnung kann nur ein erster Schritt sein +++ Rückkehr der Sattler in die Meisterpflicht steht noch aus

24. Oktober 201924. 10. 2019


Frankfurt am Main– IG Metall und der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) begrüßen die Wiedereinführung der Meisterpflicht für Raumausstatter. Ralf Kutzner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, und Harald Gerjets, Vorstand des ZVR, betonten am 24. Oktober 2019, dass damit eine Voraussetzung geschaffen worden sei, um diesen Beruf attraktiver zu machen. In der Meisterpflicht sehen IG Metall und ZVR ein starkes Signal für Verbraucherschutz und Qualität im Handwerk und für faire Wettbewerbsbedingungen.

Die Große Koalition hat am 9. September 2019 die Novellierung der Handwerksordnung beschlossen, mit der für zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder verbindlich gemacht wurde. Am 25. Oktober wird nun der Bundestag darüber beraten. „Dieser Entwurf kann aber nur ein erster Schritt für ein zukunftsfähiges Handwerk sein. Weitere Gewerke sowie ordnungspolitische Maßnahmen müssen folgen“, sagte Kutzner. „Wenn das Handwerk für junge Menschen interessant sein will, müssen auch die Tarifbindung gestärkt und die Altersvorsorge verbessert werden.“

Die ebenfalls vom ZVR vertretenen Sattler sind nicht Bestandteil der anstehenden Teilrevision der Handwerksordnung. „Wir sind enttäuscht, dass gerade die Sattler als eine der ältesten Berufsgruppen und damit als Kulturgut geltendes Handwerk nicht bei der Wiedereinführung der Meisterpflicht berücksichtigt wurden“, erklärte Harald Gerjets, Vorstand des ZVR. „Der ZVR wird weiterhin alles daransetzen, dass auch die Sattler zur Meisterpflicht zurückkehren.“

Die Bundesregierung hat 2004 die Meisterpflicht in über 50 Handwerksberufen abgeschafft. Der ZVR und die IG Metall dringen seit langem auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht und haben zahlreiche Fakten für alle Handwerksberufe in den Dialog- und Anhörungsprozess des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Sommer diesen Jahres eingebracht, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages gab es eine umfassende Anhörung. Umso enttäuschter sind die Sozialpartner nun, dass es nur zwölf Gewerke in die Meisterpflicht geschafft haben. Eine Evaluierung der Neuregelungen ist in fünf Jahren geplant.

Das Raumausstatter-Handwerk mit bundesweit 35.000 Beschäftigten ist nach den Fliesenlegern das zweitgrößte der zwölf Gewerke, für die künftig wieder die Meisterpflicht gelten soll. Als Sattler arbeiten bundesweit rund 5.200 Frauen und Männer. Sie sind beispielsweise als Fahrzeugsattler auch in der Ausstattung von Kfz tätig.

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