PRESSE-STATEMENT
Lieferketten: Mehr Mitsprache für Beschäftigte

Zum Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltsgesetzes am 01.01.2023 äußert sich die IG Metall positiv gestimmt

23. Dezember 202223. 12. 2022


Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall: „Das Lieferkettensorgfaltsgesetz ist ein guter Start ins neue Jahr. Unternehmen müssen ab dem 1. Januar wirkliche Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen. Das bedeutet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten konsequent nachzukommen und ist eine gute Nachricht für alle Beschäftigten. Umso weniger ist die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite nachzuvollziehen, die bis auf die letzten Meter versucht haben, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern.

Besonders begrüßenswert ist im Lieferkettensorgfaltsgesetz die Möglichkeit, mithilfe von Mitbestimmung Risiken zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. So entsteht ein zentrales Handlungsfeld für die Betriebsräte, welches auch die europäische und globale Ebene einschließt. Mehr Mitbestimmung in der Wirtschaft ist der richtige Weg – hoffentlich ist dieser Start in 2023 ein gutes Vorzeichen für die Mitbestimmung im gesamten Jahr!“

 

Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall: „Das Lieferkettensorgfaltsgesetz ist ein wichtiger Ansatz, dass Unternehmen in Zukunft nachhaltiger wirtschaften. Moderne Sklavenarbeit und weitere Menschenrechtsverletzungen sind keine Seltenheit, sondern aktuell Bestandteil vieler Lieferketten. Die Internationale Arbeitsorganisation IAO schätzt, dass für 60 Prozent der weltweit arbeitenden Bevölkerung Schutzgarantien für Arbeit oder Soziales fehlen. Das nun bald in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltsgesetz ist daher überfällig. Arbeitnehmervertreter hatten bisher zu wenig Mitspracherechte beim Monitoring der Lieferketten in den Unternehmen – das kann und muss sich jetzt ändern.“

 

Hintergrund: Im Zentrum der neuen Anforderungen steht die Pflicht der Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren. Ferner wird es obligatorisch, ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, über das mögliche Risiken und Verletzungen von Menschenrechten in der Lieferkette unter Wahrung der Vertraulichkeit gemeldet werden können. In Deutschland betrifft das in der Metall- und Elektroindustrie sowie in den anderen von der IG Metall organisierten Branchen rund 200 Unternehmen mit insgesamt 2,42 Millionen Beschäftigten.

 

Weitere Informationen und Pressebilder von Christiane Benner 

Weitere Informationen und Pressebilder von Wolfgang Lemb 

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