Entgeltlücke
Das Menschenrecht „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist für Frauen oft nur reines Wunschdenken. Auch die Frauen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle arbeiten, haben meist das Nachsehen beim Entgelt. Im Durchschnitt verdienen Frauen bis zu einem Drittel weniger als Männer. Bei den Arbeiterinnen sind es minus 26 Prozent, bei den Angestellten beträgt die Differenz sogar bis zu 29 Prozent. Viele Frauen arbeiten zudem in sogenannten Frauenberufen. Dort ist das Entgeltniveau traditionell niedriger als in den vergleichbaren Männerberufen.
Kaum Karrierechancen
Zwar stellen Frauen die Mehrheit der Absolventen von wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen an den deutschen Hochschulen, trotzdem sitzen meist Männer auf den Chefsesseln der großen deutschen Konzerne. Mit einer Frauenquote könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Aber auch auf der mittleren Führungsebene haben Frauen schlechtere Aufstiegschancen als Männer. Und wenn Frau erst einmal wegen Schwangerschaft und Kinderbetreuung pausiert hat, verringern sich die sowieso schon mageren Aufstiegschancen weiter.
Prekäre Arbeit boomt
Viele Frauen sind berufstätig. Doch viele arbeiten in Leiharbeit, einem Minijob oder sind teilzeitbeschäftigt. Gerade die Teilzeit ist nach wie vor eine Frauendomäne: Bundesweit sind etwa 85 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Im Organisationsbereich der IG Metall liegt die Quote bei 75,1 Prozent. Doch von solchen Jobs alleine kann keiner leben. Das bedeutet: Die Betroffenen sind zusätzlich auf staatliche Hilfe angewiesen. Obwohl die Bezahlung schlecht ist, boomt der Minijob-Bereich, da der Staat für die 400-Euro-Jobs weniger Sozialbeiträge verlangt.
Beruf und Familie schlecht miteinander vereinbar
Junge Menschen wollen eher eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Trotzdem sind fast immer noch die Frauen für die Kinderbetreuung zuständig. Da jedoch in vielen Regionen Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Ganztagsschulen fehlen, müssen Frauen häufig verkürzt oder prekär arbeiten. Oder sie müssen zeitweise ganz aus dem Beruf aussteigen. Auch nach der Einführung der Elternzeit hat sich das nicht wesentlich geändert.
Gesetzgeber unterstützt die Frauen nicht
Gewerkschaftsfrauen und Frauenverbände fordern schon seit langem ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Das Konzept sollte rechtlich verbindliche Anforderungen festschreiben. Gleichzeitig hätten die Unternehmen jedoch weitreichende Gestaltungsfreiheiten in der betrieblichen Konzeption erhalten. Doch dieses Gesetz wurde nicht verabschiedet. Stattdessen unterzeichneten die Bundesregierung und Spitzenverbände der Wirtschaft 2001 eine freiwillige Vereinbarung. Nun wird regelmäßig Bilanz gezogen. Und obwohl die Fakten deutlich zeigen, dass der Gesetzgeber handeln müsste, passiert nichts. Die Entgeltlücke besteht fort und der Anteil von Frauen an Führungskräften ist verschwindend gering.
Was die IG Metall tut
Für Aufsichtsräte hat die IG Metall eine Frauenquote beschlossen – bis zur nächsten Aufsichtsratswahl soll der Frauenanteil dort auf 30 Prozent steigen. Eine Frauenquote für die politischen Sekretäre bei der IG Metall gibt es bereits. Hier werden Frauen entsprechend ihrem Mitgliederanteil berücksichtigt. Zudem fordert die IG Metall gleicher Lohn für gleiche Arbeit – unabhängig davon, ob Frau oder Mann, Angestellter oder Arbeiter, junger oder älterer Mensch – soll dieser Grundsatz gelten. Neue Arbeitszeitregelungen sollen den Beschäftigten mehr Selbstbestimmung über die eigene Arbeitszeit ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.