Für die IG Metall ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm ein weiterer wichtiger Schritt in der Bewegng gegen Gewerkschaften, die eigentlich gar keine sind. Nach der heutigen Entscheidung ist die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) im Christlichen Gewerkschaftsbund nicht tariffähig (Az. 10 TaBV 14/11).
„Das ist ein deutliches Signal in Richtung der Arbeitgeber und eine Absage an alle Pseudo-Gewerkschaften. Das Geschäftsmodell, sich zur Verdrängung der DGB-Gewerkschaften dieser Vereinigungen zu bedienen und dadurch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu drücken, ist gescheitert“, sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und zuständig für Tarifpolitik. Rechtssichere Tarifverträge für den Bereich Holz und Kunststoff gäbe es nur mit der IG Metall.
Absage an alle Pseudo-Gewerkschaften
Im März 2009 hatte das Landesarbeitgericht Hamm noch anders entschieden und der GKH die Tariffähigkeit zugesprochen. Dieser Beschluss wurde aber vom Bundesarbeitgericht aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückverwiesen (BAG vom 05.10.2010; Az. 1 ABR 88/09). Das BAG äußerte starke Zweifel daran, ob die GKH gegenüber den Arbeitgebern tatsächlich durchsetzungsfähig ist und über eine ausreichende Organisationsstruktur verfügt. Allein die Anzahl der in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge sei noch kein Indiz hierfür.
Die christliche Gewerkschaft hat bundesweit Tarifverträge mit Innungsverbänden des Tischler-, Schreiner- und Modellbauerhandwerks abgeschlossen. Sie hat weder hauptamtlichen Mitarbeiter noch eigene Geschäftsstellen, sondern lässt ihre Aufgaben weitgehend von der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) erledigen. Bereits der Vorgängerorganisation der GKH, die „Christliche Gewerkschaft Deutschlands“, wurde 2003 die Gewerkschaftseigenschaft aberkannt.