Miese Arbeitsbedingungen, Dumpinglöhne und Angst, von einem Tag auf den anderen wieder auf der Straße zu stehen – das ist die Regel bei vielen Leiharbeitsjobs. Der Kampf gegen Leiharbeit und für menschenwürdige Beschäftigung wird auch weiterhin ein Schwerpunkt in der IG Metall sein. Das hat der 22. Ordentliche Gewerkschaftstag am 13. Oktober 2011 in Karlsruhe beschlossen. Die IG Metall wird auf gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Ebene gegen den Missbrauch von Leiharbeit vorgehen. Gemeinsam mit dem DGB will die IG Metall einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorlegen.
Mitbestimmungrechte ausbauen
Bisher haben die Betriebsräte in den Entleihbetrieben nur ein stark eingeschränktes Mitbestimmungsrecht bei Leiharbeit. Dieses Recht soll ausgebaut werden. Die Delegierten fordern die volle Mitbestimmung, wie sie auch für Stammbeschäftigte gilt. Damit sollen beispielsweise die Zustimmungsverweigerungsrechte nach Paragraph 99 Betriebsverfassungsgesetz ausgedehnt werden.
Equal Pay und Equal Treatment
In Deutschland sind Leiharbeitnehmer Beschäftigte zweiter Klasse. Meist wird ihnen eine gerechte Entlohnung und eine faire Behandlung verweigert. Der Gewerkschaftstag fordert die vollständige Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer mit den Stammbeschäftigten bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen – und zwar ab dem ersten Einsatztag. Über Tarifverträge sollen die Beschäftigungsbedingungen bei verleihfreier Zeit, Weiterbildung und Arbeitszeitkonten verbessern verbessert werden.
Einsatzdauer begrenzen
Auftragsspitzen abfangen und Personalengpässe beseitigen – das war der Ursprungsgedanke bei Leiharbeit. Doch tatsächlich werden bei der Leiharbeit fast immer arbeitsrechtliche und tarifliche Bestimmungen unterlaufen und häufig der Einsatzzeitraum maßlos ausgedehnt. Mehrere Jahre Einsatzdauer sind in manchen Firmen keine Seltenheit. Der Gewerkschaftstag fordert, die Begrenzung der Einsatzdauer auf maximal drei Monate oder eine arbeitsplatzbezogene Höchstüberlassungsdauer. Zudem soll der Einsatz auf Dauerarbeitsplätzen verhindert werden. Werden Leiharbeiter über diesen Zeitraum hinweg eingesetzt, kommt ein gesetzliches Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher zustande.
Vorbeschäftigungsverbot
In einigen Firmen ist es Praxis, Stammbeschäftigten zu kündigen und sie anschließend als Leiharbeiter wieder einzustellen. Das soll mit einem Vorbeschäftigungsverbot verhindert werden.
Weitere Forderungen
Um den Missbrauch einzudämmen, fordern die Delegierten des Gewerkschaftstages zudem:
- Verbesserung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den Betriebsräten der Verleih- und der Entleihbetriebe,
- Synchronisatonsverbot: Die Dauer des Arbeitsvertrages und des Leiharbeitseinsatzes dürfen nicht identisch sein,
- kein Einsatz von Leiharbeitern in bestreikten Betrieben,
- Verbot von Vermittlungsprovisionen, auch durch Verleihbetriebe.