Wer kann gewählt werden?
Wer als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte bereit sein, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an. Vorausgesetzt, dass sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und der jeweilige Ortsvorstand ihre Funktion bestätigt hat.
Wer kann wählen? Wer kann kandidieren?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall in den einzelnen Wirkungsbereichen, also Gliederungen, des Betriebs. Jedes IG Metall-Mitglied, das aktiv werden möchte im Betrieb, kann zur Wahl antreten.
Wer organisiert die Wahl und wann?
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der Vertrauensleuteausschuss der örtlichen IG Metall-Verwaltungsstelle in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorstand zuständig. Beide legen ― in Abstimmung mit den Vertrauenskörper-Leitungen ― die organisatorischen Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass nach demokratischen Grundsätzen gewählt wird. Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre statt. Über den Wahlzeitraum entscheidet im Einvernehmen mit dem zentralen Vertrauensleuteausschuss der Vorstand der IG Metall. Konkrete Informationen zum Ablauf vor Ort gibt es bei den zuständigen Geschäftsstellen der IG Metall. Dort erhalten Mitglieder persönliche Beratung und weitere Materialien zur Vertrauensleutewahl.
Wie sieht das Wahlverfahren aus?
Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden, in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidaten aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt.
Bei mehreren Kandidaten gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl ― nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Je nach Struktur des Betriebes können unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt. Über die Ergebnisse ist die örtliche IG Metall-Geschäftsstelle zu informieren.
Können Vertrauensleute abgewählt werden?
Die Gewerkschaftsmitglieder des Wirkungsbereiches können ihre Vertrauensfrau oder ihren Vertrauensmann mit einer einfachen Mehrheit abwählen. Die dazu notwendige Abwahl durchzuführen, obliegt der VK-Leitung in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Das Mandat erlischt mit dem Datum der Abwahl beziehungsweise der Abberufung oder aber mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Beim Wechsel des Wirkungsbereiches bleiben gewählte Vertreterinnen und Vertreter Mitglied des Vertrauenskörpers bis zum Ende der Wahlperiode. Für aus dem Wirkungsbereich ausgeschiedene Vertrauensleute finden umgehend Nachwahlen statt. Die nachgewählten Vertrauensleute üben ihre Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.