Beiträge der IG Metall
Wer zahlt wie viel Mitgliedsbeitrag?

Die IG Metall finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied sorgt mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Das ist unser Solidarprinzip. Wer wie viel Beitrag zahlt, regelt unsere Satzung.


Alle unsere Leistungen werden durch die Beiträge unserer Mitglieder finanziert. Die Beiträge von über 2,2 Millionen Menschen machen uns stark und vor allem durchsetzungsfähig. Die Satzung der IG Metall sieht folgende Beitragshöhen vor:
 

Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, Auszubildende, Solo-Selbstständige

Ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens zahlen voll- und teilzeitbeschäftigte Mitglieder, Mitglieder in betrieblicher Ausbildung, in berufsbegleitenden und berufsintegrierten Ausbildungs- und Studienformen sowie Solo-Selbstständige.


Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliger Wehrdienst

Unter Beibehaltung aller Leistungen für unsere Mitglieder gilt eine Beitragsbefreiung für die gesamte Dauer des sozialen oder ökologischen Jahres (o.ä.) sowie während der Orientierungszeit des Wehrdienstes. Beim Wiedereinstieg in den Beruf beraten wir gerne bei arbeitsvertraglichen oder tarifrechtlichen Fragen oder helfen bei sonstigen Problemen.

Es ist wichtig, die IG Metall-Geschäftsstelle zu informieren, wenn man wieder ins Erwerbsleben einsteigt oder sich anderweitig orientiert.


Schülerinnen und Schüler sowie Studierende

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in Vollzeitweiterbildung/-studium zahlen den monatlichen Leistungssicherungsbeitrag von 3 Euro.

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit Vergütung (= Einkommen) (z.B. dual Studierende) oder einer Ausbildungsvergütung gleichkommendem Einkommen zahlen ein Prozent vom durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen.

Wir überprüfen Praktikums- und Arbeitsverträge, beraten zu Themen wie Studienfinanzierung, Nebenjobs sowie Einstiegsgehälter und bieten kostenfreie Seminare zu Berufseinstieg und Zeitmanagement, damit Schüler und Studierende ihre Rechte kennen und gut ins Berufsleben starten.

Die Hochschulinformationsbüros oder Campus Offices der IG Metall vor Ort bieten zudem nützliche Infos rund um das Praktikum, den Nebenjob oder den Berufseinstieg und ermöglichen den vernetzten Austausch zwischen den Studierenden.

Mitgliedsbeitrag – wer zahlt wie viel?
Illustration Mitgliedsbeitrag 1 Prozent vom Brutto - Angestellte, Metallarbeiter, Auszubildende

• Voll- und Teilzeitbeschäftigte
• Beschäftigte in Altersteilzeit
• Auszubildende 
• Dual Studierende
• Solo-Selbstständige

Illustration Mitgliedsbeitrag 0,5 Prozent vom Brutto - Rentnerinnen und Rentner, Umschüler, Erwerbslose mit Bezug von Arbeitslosengeld, Kranke mit Krankengeldbezug

• Rentnerinnen und Rentner
• Erwerbslose mit Arbeitslosengeld
• Kranke mit Krankengeldbezug
• Umschülerinnen und Umschüler mit Einkommen aus Sozialversicherung

 

Illustration Mitgliedsbeitrag 3 Euro - Elternzeit, Schüler*innen, Studierende, Bürgergeldbezug, Privatinsolvenz

• Mütter und Väter in Elternzeit
• Studierende, Schülerinnen und Schüler in Vollzeitweiterbildung
• Erwerbslose mit Bürgergeldbezug
• Kranke mit Sozialleistungen
• Personen in Privatinsolvenz, unbezahlter Freistellung, Vollzeitpflege von Angehörigen o.ä.

Illustration Mitgliedsbeitrag Null Euro - Freiwillige Wehrdienst-, Zivildienst-, Sozialdienstleistende

• Freiwillige Wehrdienstleistende
• Freiwillige Zivil-/Sozialdienstleistende

Mütter und Väter in Elternzeit

Wir setzen uns für Chancengleichheit, Gleichstellung und faire Entlohnung ein. Dazu gehört selbstverständlich auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – für Mütter und Väter. Der Leistungssicherungsbeitrag von 3 Euro fällt an, wenn sich das Mitglied in Elternzeit mit Elterngeldbezug (mit/oder nur geringem Zuverdienst) befindet.

Wir informieren Eltern und werdende Eltern über gesetzliche Änderungen, geben Tipps, was werdende Eltern in dieser Zeit beachten sollten und welche Fristen zum Beispiel bei der Beantragung von Elternzeit einzuhalten sind. Wir beraten zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen rund um Elternzeit und Elterngeld.


Erwerbslose mit Bezug von Arbeitslosengeld, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler

Erwerbslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I, Kranke mit Bezug von Krankengeld oder Umschülerinnen und Umschüler mit Einkommen aus der Sozialversicherung zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in den IG Metall-Geschäftsstellen beraten zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen, Verhandlungen mit dem alten oder neuen Arbeitgeber, bei drohender Kündigung, bei Massenentlassungen oder Betriebsschließungen, bei der Aushandlung von Abfindungen, beim Übergang in die Erwerbslosigkeit, bei Fragen zur Krankenversicherung oder zum Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.
 

Mitglieder mit Bürgergeldbezug oder in Privatinsolvenz

Gerade in schwierigen Lebenssituationen ist es wichtig, Mitglied der IG Metall zu sein und auch zu bleiben, um die Vorteile der Mitgliedschaft nutzen zu können.

Für den Leistungssicherungsbeitrag in Höhe von 3 Euro monatlich beraten unsere Kolleginnen und Kollegen in den IG Metall-Geschäftsstellen zu allen Fragen rund um Bürgergeld, Sozialleistungen und vielem mehr. Bei Kündigungsschutzklagen oder Klagen unter anderem gegen Arbeitsagenturen, Sozialämter, Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung gibt es kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Vertretung.
 

Rentnerinnen und Rentner

Beim Ausscheiden aus dem Berufsleben und Übergang in den Ruhestand lohnt es sich, weiterhin Mitglied zu bleiben. Denn die IG Metall setzt sich nicht nur für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder in den Betrieben ein, sondern auch für die sozial- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Über 500 000 Rentnerinnen und Rentner sind Mitglied der IG Metall und geben unseren Aktivitäten und Forderungen Rückhalt und Legitimation. Wenn die Gewerkschaften durch erfolgreiche Tarifpolitik Einkommenserhöhungen durchsetzen, kommt das auch den Rentnerinnen und Rentnern zugute. Denn in der Regel gilt: Ohne Lohnerhöhung keine Rentenerhöhung. Für einen Beitrag von 0,5 Prozent des Bruttorenteneinkommens haben Mitglieder im Ruhestand selbstverständlich weiterhin Anspruch auf die Leistungen der IG Metall.

Die Seniorenarbeit vor Ort ist Teil der „Außerbetrieblichen Gewerkschaftsarbeit“ (AGA). In den örtlichen Arbeitskreisen findet ein reges gewerkschaftliches Leben statt. Neben Informationsveranstaltungen werden auch kulturelle und politische Veranstaltungen sowie Ausflüge organisiert. Es lohnt sich nachzufragen und in das örtliche Programm zu schauen. Informationen erhältst Du bei Deiner IG Metall vor Ort.

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Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

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