Entscheidung des Bundessozialgerichts
Richter erschweren Missbrauch von Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Jobs sollen keine sozialversicherungspflichtigen Stellen verdrängen, sondern „zusätzlich“ sein. So steht es jedenfalls im Gesetz. Die Praxis sieht oft anders aus: Arbeitslose machen die gleiche Arbeit wie Festangestellte, bekommen aber nur einen Euro die Stunde dafür. Dagegen können ...
Foto: iStock.com/Tree4Two
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2. September 20112. 9. 2011