Vier Buchstaben, die inzwischen fast jeder kennt und um die seit Monaten heftig gestritten wird: TTIP. Das Kürzel steht für das Transatlantische Freihandelsabkommen, das die Europäische Union und die USA seit über einem Jahr verhandeln. Die IG Metall lehnt das geplante Abkommen in seiner jetzigen Form ab. Sie kritisiert vor allem den Investitionsschutz. Er stärkt die Rechte der Industriekonzerne gegenüber souveränen Staaten. Unternehmen können Regierungen vor einem privaten Schiedsgericht verklagen, wenn sie ihre Investitionen gefährdet sehen.
Wozu das führen kann, zeigt das Beispiel der Firma Lone Pine, die über eine eigene US-Niederlassung in Kanada die eigene Regierung auf Schadensersatz verklagt. Sie rechnet mit einem Gewinnausfall in Höhe von 250 Millionen Dollar, weil die Provinz Quebec ein Moratorium für die Erschließung von Schiefergas und Öl mittels Fracking erlassen hat. Weitere Beispiele: Das US Unternehmen Noble Ventures investierte in ein privatisiertes Stahlwerk in Rumänien. In der Klage wirft das Unternehmen der rumänischen Regierung vor, es nicht angemessen vor Streikmaßnahmen der Arbeitnehmer, zu denen auch Betriebsbesetzungen gehören, geschützt zu haben. Das kanadische Bergbauunternehmen Centerra klagte gegen Kirgistan, nachdem die kirgisische Regierung einen Lohnzuschlag für Minenarbeiter verfügte, die in großer Höhe arbeiten müssen.
Solchen Klagen wäre durch TTIP zwischen der EU und den USA Tür und Tor geöffnet. Mit der Begründung möglicher Gewinnausfälle können Unternehmen dann gegen Verbesserungen von Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechten klagen. Diese Kapitulation des Rechtstaates vor den Konzernen muss verhindert werden.
Kein Investitionsschutz
Die IG Metall hat zum Freihandel eine klare Position bezogen und bleibt bei ihrem Nein zu TTIP, solange nicht folgende Forderungen erfüllt sind:
- keine Gefährdung von Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards durch Freihandel
- kein Investitionsschutzabkommen im Rahmen von TTIP
- Anerkennung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA, die bislang nur zwei ratifiziert hat.
Diese Forderungen gelten nicht nur für TTIP, sondern auch für das Abkommen der Europäischen Union mit Kanada, CETA, das bereits paraphiert ist. CETA enthält beispielsweise einen Investitionsschutz. Damit ist die rote Linie, die die IG Metall zieht, überschritten.
Für einen gerechten Welthandel am 10. Oktober
Im Herbst 2015 geht die Auseinandersetzung um die Handelsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Statt Profitinteressen von Konzernen müssen Menschenrechte, Demokratie und Umwelt an die erste Stelle gesetzt werden. Unter dem Motto „TTIP & CETA stoppen – für einen gerechten Welthandel“ ruft ein breites Aktionsbündnis am 10. Oktober zu einer bundesweiten Großdemonstration in Berlin auf. Die IG Metall hat sich dem Trägerkreis angeschlossen, der für den Aktionstag in Berlin mobilisiert.