Unser Rechtsschutz
Sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung

Unser Rechtsschutz bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe wissen unsere Experten über die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen Bescheid und können die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen.

29. Januar 201929. 1. 2019


Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall. Eine rechtliche Beratung ist nach Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten. Die Experten der IG Metall oder die DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, den Trägern der Renten-, Kranken oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.


Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Auch Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vieles mehr, sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Bei Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung helfen und beraten wir. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge.


Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Die Experten in den zuständigen IG Metall-Geschäftsstellen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zu Grunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihr Mitglied ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.


Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Es passiert hier und da schon einmal, dass ein beauftragter Anwalt glaubt, die IG Metall komme für die Kosten auf. Mitglieder sollten darum auf der Hut sein: Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese sind alle in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien festgeschrieben. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Organisation unzulässig. Diese Kosten muss das Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit.


Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?

Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall vor Ort. Im Falle einer Kündigungmelden sich Betroffene schnell bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle und vereinbaren einen Beratungstermin. Zu diesem Gespräch sind sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitzunehmen. Mit ihnen verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick. Die Geschäftsstelle prüft den Fall und entscheidet über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.


Was sollen Betroffene zuerst tun bei einem Problem?

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es – neben dem Termin bei der Geschäftsstelle – dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Arbeitsagentur. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die zuständige IG Metall vor Ort. Kontaktdaten finden sich auf dem Mitgliedsausweis der IG Metall.