Durch die Prüfung gerasselt? Kein Grund zur Panik. Wer seinen beruflichen Abschluss nicht im ersten Anlauf packt, kann die Prüfung ein halbes Jahr später wiederholen.
Diese Hürde muss jeder Azubi nehmen: die Prüfung am Ende der Berufsausbildung. Die einen bestehen mit Bravour, andere packen es gerade so und mach einer rasselt sogar durch. Letzteres bedeutet für Betroffene, dass sich ihr Start ins Berufsleben erst mal um ein halbes Jahr verzögert. Das ist natürlich nicht gerade prickelnd, abaer auch keine Katastrophe.
Kein Nachsitzen
Wer die Prüfung verpatzt hat, kann nach dem Berufsbildungsgesetz zwei weitere Versuche starten. Die Gründe, warum ein Azubi die Prüfung nicht bestanden hat, sind unerheblich. Ob schlechte oder keine Vorbereitung, Prüfungsangst oder Krankheit: „Durchgerasselte“ haben einen Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungszeit. Und zwar bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, sollten Azubis, die durchgefallen sind, dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sich das Ausbildungsverhältnis verlängert. Klar ist, dass ein Wiederholungsversuch keine Strafarbeit oder Nachsitzen ist. Darum muss der Chef die Vergütung in der zuletzt geleisteten Höhe weiterzahlen.
Übernahme bleibt
Nach den meisten IG Metall-Tarifverträgen müssen Betriebe Azubis mit bestandener Prüfung übernehmen. Und Wiederholungsprüflinge? Müssen sie um ihre Übernahme bangen? Nein, denn wenn es im Betrieb eine Übernahmegarantie gibt, gilt sie selbst für jene, die ihre Ausbildung erst im zweiten oder dritten Anlauf schaffen.
Wer die Prüfung auch beim dritten Versuch nicht packt, hat allerdings keine Möglichkeit mehr, einen Abschluss in dem erlernten Beruf zumachen. Die Tätigkeit ausüben darf man aber.
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