Berufseinsteiger
Das bringt Dir ein Tarifvertrag

Beim Einstieg ins Berufsleben oder einem Arbeitsplatzwechsel lohnt sich ein genauer Blick auf den neuen Betrieb. Tarifbindung ist wichtig. Sie sichert Dir große Vorteile. Welche das sind, erfährst Du hier.


Mit Tarif ist ist für Dich mehr drin.


Zum Beispiel beim Thema Übernahme

Die Übernahme nach der Ausbildung ermöglicht Dir, mit mehr Ruhe in die Zukunft zu blicken. Du kannst Berufserfahrungen sammeln. Du hast Zeit, Pläne zu schmieden. Und Du hast Geld, um sie umsetzen zu können. Wir haben es geschafft, die Übernahme nach der Ausbildung in mehreren Branchen in Tarifverträgen durchzusetzen und damit zum Standard zu machen. Hier einige Beispiele:

Metall- und Elektroindustrie

Die Übernahme erfolgt in der Regel unbefristet, mindestens aber für zwölf Monate. Anspruch auf unbefristete Übernahme haben alle Auszubildenden, die in der IG Metall organisiert sind. Ausnahmen von der unbefristeten Übernahme kann es nur geben, wenn der Arbeitgeber mehr ausbildet, als er von seiner Personalbedarfsplanung her braucht oder bei akuten Beschäftigungsproblemen, etwa wenn Jobs im Betrieb bedroht sind. Allerdings muss dann erst der Betriebsrat der Abweichung vom Tarif zustimmt. In Konfliktfällen entscheidet die tarifliche Einigungsstelle, bei der IG Metall und Arbeitgeberverband gemeinsam am Tisch sitzen.

Eisen- und Stahlindustrie

Auch in der Stahlindustrie werden Auszubildende gemäß Tarifvertrag der IG Metall nach erfolgreicher Ausbildung in der Regel in unbefristete Stellen übernommen. Ausnahmen kann es wie in der Metall- und Elektroindustrie nur geben, wenn der Arbeitgeber über Bedarf ausbildet oder bei akuten Beschäftigungsproblemen, jedoch nur mit Zustimmung des Betriebsrats.

Textilindustrie

In der Textilindustrie gilt ebenfalls in vielen Tarifgebieten, dass Auszubildende zumindest für 12 Monate übernommen werden müssen. In der ostdeutschen Textilindustrie etwa haben wir gerade die unbefristete Übernahme gesichert.

Im Textilreinigungsgewerbe gilt die mindestens einjährige Übernahme nach der Ausbildung.

Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie

In der Holz- und Kunststoffindustrie gilt in der Regel eine zwölfmonatige tarifliche Übernahmeverpflichtung.

Kraftfahrzeug-Gewerbe

Hier wird die Übernahme ebenfalls über einen Tarifvertrag der IG Metall geregelt. Dieser sieht eine befristete Übernahme von zwölf Monaten vor. Allerdings gilt der Tarifvertrag erst ab einer Betriebsgröße von 50 Beschäftigten und zudem gibt es Ausnahmeregelungen.

Weitere Handwerksbranchen

In vielen weiteren Handwerksbranchen hat die IG Metall die Übernahme für Auszubildende durchgesetzt, oft unbefristet. Frag Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort.


Auch beim Einstiegsgehalt zahlen sich Tarifverträge aus

Beim Einstieg ins Berufsleben, aber auch bei allen weiteren Arbeitsplatzwechseln, lohnt ein genauer Blick auf den neuen Betrieb. Wichtig dabei ist, ob eine Tarifbindung besteht: Gilt im Betrieb ein Tarifvertrag mit der IG Metall?

Tarifverträge sichern Dir mehr Geld. Und auch die höhere Entgeltdynamik ist ein Plus: Tarifliche Gehälter erhöhen sich im ersten Jahr nach dem Berufseinstieg ohne zusätzliche individuelle Verhandlungen um durchschnittlich zehn Prozent. Und steigen dann kontinuierlich mit längerer Berufstätigkeit und infolge weiterer erfolgreicher Tarifrunden.

Auch für Hochschulabsolventen zahlen sich Tarifverträge aus: So verdienen Ingenieurinnen und Ingenieure in tarifgebundenen Unternehmen rund 18,5 Prozent, studierte Wirtschaftswissenschaftler sogar bis zu 24,6 Prozent mehr. Dazu kommen viele weitere Vorteile wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge und Zulagen. Und auch mehr Urlaub – sechs Wochen pro Jahr legen die meisten Tarifverträge fest.

Zum Vergleich: Das Gesetz schreibt lediglich vier Wochen jährlich vor. Beschäftigte in Betrieben und Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, werden eingruppiert. Für die Eingruppierung zählt die am zukünftigen Arbeitsplatz ausgeübte Tätigkeit. Damit es gerecht zugeht, überwacht der Betriebsrat die richtige Anwendung der Tarifverträge und bestimmt bei der Eingruppierung und der Auszahlung der Entgelte mit.

Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen haben allerdings nur unsere Mitglieder.

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