Antirassismus: schöner leben ohne Nazis
Aktiv werden gegen Rechts

Rechtes Gedankengut und latenter Rassismus machen auch vor Betrieben und Berufsschulen nicht Halt. Die IG Metall setzt sich für die Rechte von Frauen und Männern in Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft ein – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. Dabei ...

21. Februar 201121. 2. 2011


... geht es nicht um Gleichmacherei, sondern um tatsächliche Gleichstellung.

Rechtspopulisten missbrauchen zunehmend die Ängste der Menschen vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg. Sie versuchen Belegschaften zu spalten, in dem sie Krisenursachen in kulturelle und ethnische umdeuten. Vorurteile sind bequem und einfach. Wir schnappen etwas auf. Hören es immer wieder. Und irgendwann sagen wir es selbst. Ohne nachzufragen, ohne zu prüfen. Es erfordert harte Arbeit und lange Debatten, um deutlich zu machen, dass Probleme und Konflikte sich nicht lösen lassen, wenn rassistische und diskriminierende Phrasen benutzt werden.

Was tun gegen Rechts?
Doch was tun, wenn im Betrieb eine Kollegin diskriminiert oder ein Kollege angegriffen wird? Wie begegne ich in der Berufsschule oder im Betrieb Diskriminierung, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit? Rechte Positionen haben nur so viel Spielraum, wie wir ihnen lassen. Deshalb heißt es im täglichen Gespräch, Kontra zu geben, wenn rassistische oder diskriminierende Bemerkungen fallen. Hier ist Engagement und Zivilcourage gefordert, aber auch praktische Ideen. Auf der Internetseite „gelbehand.de – Mach’ meinen Kumpel nicht an“ finden sich gute Beispiele aus der Praxis für die Praxis.

Null Toleranz für Nazis im Betrieb
Die Themen Rassismus und Neonazismus gehören auf Betriebsversammlungen – erst recht, wenn es entsprechende Äußerungen oder Schmierereien im Betrieb gibt. Das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geben Betriebsräten nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern verpflichten sie sogar zum aktiven Vorgehen gegen Rechtsextremismus im Betrieb.

Um im Betrieb wirksam gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus vorzugehen, können Betriebsrat und Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen. Solche Vereinbarungen schützen vor Diskriminierung und stärken die Gleichheitsrechte der Beschäftigten. Fremdenfeindliche, rechtsextreme und antisemitische Sprüche und Propaganda können so im Betrieb angeprangert und bekämpft werden. Benachteiligungen aufgrund von Nationalität oder Religion sind damit verboten. Eine Mustervereinbarung im letzten Kapitel am Ende der Broschüre „Diskriminierung im Betrieb“ zeigt, wie eine solche Betriebsvereinbarung aussehen kann.

IG Metall und Betriebsrat helfen
Schon mal daran gedacht, eine Studienfahrt, ein Konzert oder eine Plakatkation zu organisieren, eine Website oder ein Videoprojekt anzustoßen? Die IG Metall, die Jugend- und Auszubildendenvertreter, der Betriebsrat oder auch die Vertrauensleute helfen, gegen Rechts aktiv zu werden. Eine große Auswahl an Aktionsbeispielen sowie rechtliche Grundlagen in der Arbeitswelt bietet auch hier die IG Metall-Broschüre „Diskriminierung im Betrieb“ . Dort finden sich außerdem viele Kontakte und nützliche Links von gewerkschaft- und gesellschaftlichen Initiativen gegen Rassismus.
 

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