Digitale Pressemappe zur Pressemitteilung Nr. 28/2017
IG Metall zieht positive Zwischenbilanz des Crowdworking-Projektes

9. Juni 20179. 6. 2017


Berlin – Die IG Metall hat eine positive Zwischenbilanz ihres vor zwei Jahren begonnenen Crowdworking-Projektes gezogen. „Obwohl wir weder über Tarifverträge noch über klassische Mitbestimmungselemente im Bereich der Plattformökonomie verfügen, haben wir schon beachtliche Erfolge erzielt“, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Freitag in Berlin. Sie verwies auf den ,Code of Conduct’ mit acht Crowdwork-Plattformen, der unter Mitwirkung der IG Metall im Januar 2017 verbessert wurde. In dieser Selbstverpflichtung sind Leitlinien für ein vertrauensvolles Miteinander definiert, in die jetzt lokale Lohnstandards als Ziel aufgenommen wurden. Außerdem führe die IG Metall regelmäßige Workshops mit Crowdworkern durch. Seit 2016 können Soloselbstständige Mitglied der Gewerkschaft werden. Die Gewerkschafterin verwies zudem auf die neu gestaltete digitale Anlaufstelle ,faircrowdwork.org’.

„Die IG Metall ist bei der Gestaltung guter digitaler Arbeit auf der Höhe der Zeit. Das Crowdworking-Projekt ist unser ,Laboratorium’, damit die innovativen und kreativen Potentiale neuer Arbeitsformen zur Geltung kommen und gleichzeitig Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben“, sagte Benner. „Es gibt im Moment eine regelrechte Welle, Crowdworking oder ähnliche Arbeitsformen innerhalb der Unternehmen zu etablieren.“ Beispielsweise sollen zukünftig 20 Prozent der Beschäftigten eines großen Unternehmens in solchen Schwarmorganisationen mitarbeiten. Im Falle eines derartigen ,internen Crowdsourcings’ gelten für die Beschäftigten alle Arbeitnehmerschutzrechte.

Große Unternehmen beauftragen gleichzeitig immer häufiger Crowdwork-Plattformen mit speziellen Aufgaben. Bei diesem ,externen Crowdwork’ bestehe ein Machtungleichgewicht zwischen Plattformbetreibern und Crowdworkern. Die meisten Crowdworker seien Selbstständige, hätten nur eine geringe soziale Absicherung und lediglich einen begrenzten Schutz vor unfairen Arbeitsbedingungen. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Auftrag gegebenes Gutachten, das die rechtlichen Grundlagen sowie die Arbeitsbedingungen von Crowdworkern in Deutschland, den USA und Japan verglichen hat. Die Verfasser fordern Politik und Gewerkschaften auf, die Beschäftigungsbedingungen von Crowdwork sozial zu gestalten.

„Arbeit 4.0 braucht einen Sozialstaat 4.0“, fasste Benner die Position der IG Metall zusammen. Die Gewerkschafterin forderte unter anderem die Festlegung eines Mindesthonorars für Crowdworker analog zum gesetzlichen Mindestlohn, die Einbeziehung von Soloselbstständigen in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, sowie Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber.

Nach Angaben der IG Metall gibt es 32 Crowdworking-Plattformen in Deutschland. Bundesweit sind in dieser neuartigen Arbeitsform rund eine Million Crowdworker aktiv.

Hinweis an die Redaktionen:

Das Gutachten des HSI sowie eine Zusammenfassung finden Sie unter: http://www.hugo-sinzheimer-institut.de/veroeffentlichungen/hsi-schriftenreihe.html

„Die IG Metall ist auf der Höhe der Zeit“ zur Webseite: http://faircrowd.work/de/
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