Neujustierungen im Arbeitsrecht
Hausaufgaben für die künftige Bundesregierung

Der Arbeitsmarkt muss neu geordnet werden. Das hat die aktuelle Bundesregierung versäumt. Dabei steht sichere und faire Arbeit ganz oben auf der Wunschliste der Beschäftigten. Auch der Bundesrat hat die Regierung aufgefordert. IG Metall-Justiziar Dr. Thomas Klebe hat diese Aufforderung diskutiert.

17. August 201317. 8. 2013


Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag am 26. April 2013 aufgefordert, Änderungen im Arbeitsrecht vorzunehmen.
Zum Beispiel

  • die Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro
  • die Sicherstellung des Equal Pay-Grundsatzes in derLeiharbeit
  • die Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge
  • die Abschaffungder sachgrundlosen Befristung, § 14II TzBfG
  • den befristeter Teilzeitanspruch mit Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit und
  • die Schaffung einer Anti-Stress-Verordnung.

Bisher ist in diesem Bereich nichts passiert. Obwohl die IG Metall erst im Juni mit ihrer Beschäftigtenbefragung gezeigt hat, dass genau diese Themen fü die Menschen hohe Priorität haben.

„Wenn jemand Vollzeit arbeitet, muss er von seiner Vergütung leben können.“ Das fordert deshalb auch der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe in der aktuellen Ausgabe der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (NZA 15/2013 827). Klebe spricht sich ausdrücklich für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt aus. Zum Beispiel auch beim aktuellen Streitthema Werkverträge. Die IG Metall fordert hier mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. „Betriebsräte sind meines Erachtens die einzige Institution, die betriebsnah sowohl beim Missbrauch des Werkvertrags, wie auch bei fehlerhaften Outsourcing-Entscheidungen ein Korrektiv sein können.“ Zudem sollte klargestellt werden, dass der Einsatzbetriebsrat auch in bestimmten Fällen des § 87 BetrVG, wie der Nummer 1, 6 oder 7 für Werkvertragsarbeitnehmer zuständig ist, weil hier einheitliche Lösungen erforderlich sind.

Im Streitgespräch mit dem Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer diskutierte Klebe unter anderem über die Notwendigkeit eines Mindestlohnes, den Equal-Pay-Grundsatz in der Leiharbeit, Werkverträge eine Anti-Stress-Verordnung.

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