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Ausbildungsberuf
Klempnermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Klempnermeister/innen sind in Handwerksbetrieben tätig, wo sie überwachende und koordinierende Aufgaben ausüben und ggf. auch praktisch bei der Montage mitarbeiten. Sie nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich.

Die Weiterbildung im Überblick

Klempnermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Klempner-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Klempnermeister/innen finden Beschäftigung

  • im Bauinstallationsgewerbe, z.B. in handwerklichen Spenglereien oder Montagebetrieben des Lüftungsinstallationsbaus

  • in Dachdecker- oder sonstigen Ausbaubetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Klempnermeister/in. Da das Dachdecker-Handwerk als verwandtes Handwerk im Sinne der Handwerksordnung gilt, können auch Dachdeckermeister/innen die Tätigkeit ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für Fahrten zu den Baustellen wird der Führerschein Klasse B benötigt.

Das Klempner-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Klempner-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Klempner/in oder als Dachdecker/in (verwandtes Handwerk).

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Klempner-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Technik:

Zum fachpraktischen Teil I und fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung gehören Planungsaufgaben und Skizzenanalysen.

Im Berufsleben müssen Klempnermeister/innen z.B. Konstruktionen für Dachdeckungen entwickeln. Dazu sind Kenntnisse im technischen Zeichnen unentbehrlich.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Klempnermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Klempnermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Dachentwässerungen auf Material-, Bemessungs- und Ausführungsfehler prüfen, Ablaufleistung berechnen, Bauteile zur Dachentwässerung auswählen und herstellen

    • Fassadenaufbau mit allen funktionsbedingten Schichten, z.B. unter Berücksichtigung von Dämmung, Taupunkt und Belüftung prüfen, Unterkonstruktion nach Vorgabe berechnen, Fassadenbauteile herstellen und anbringen

    • Restaurationskonzepte erstellen sowie Restaurationsbauteile herstellen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Konstruktionen und Abwicklungen für Dachdeckungen und Fassadenbekleidungen sowie Systeme zur Ableitung von Niederschlagswasser und von Lüftungskanälen auswählen, entwerfen und berechnen

    • Funktionspläne skizzieren

    • Techniken wie Falzen, Löten, Nieten, Kleben oder Gas- und Lichthandbogenschweißen den jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen

    • Auftragsunterlagen erstellen, Angebote auswerten und Angebotskalkulationen durchführen

    • berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen anwenden

    • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen

    • betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln

    • Marketingmaßnahmen erarbeiten

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 800 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.155 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Klempnermeister/Klempnermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

  • Werkstätten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Klempnermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Insbesondere in kleinen Betrieben, Werkstätten und auf Montagebaustellen arbeiten sie auch selbst praktisch mit und führen beispielsweise besondere Verblechungsarbeiten an Bauwerken aus. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • den Einsatz von Betriebs- und Fertigungsmitteln disponieren, bereitstellen und überwachen, je nach Betriebsorganisation und Betriebsgröße in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung

  • Angebote erstellen, eventuell an Ausschreibungen teilnehmen

  • Arbeitsprogramme festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben und Arbeitsausführung überwachen

  • technische Unterlagen erstellen sowie technische Zeichnungen und Montagepläne anfertigen

  • Qualitäts- und Endkontrolle durchführen, ggf. die Abnahme durch die Kunden organisieren

  • praktische Mitarbeit: schwierige und komplexe Tätigkeiten, etwa bei der Montage, bei der Einstellung von CNC-Maschinen oder bei Schweißarbeiten, übernehmen

  • ggf. Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ausstellen

Führungsaufgaben

  • Investitionen planen sowie Betriebseinrichtungen, Ersatzteile, Material und Hilfsmittel beschaffen

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen anleiten, schulen, beurteilen und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.593 bis € 4.155

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Klempnermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Blechnermeister/in

  • Flaschnermeister/in

  • Meister/in im Klempnerhandwerk

  • Spenglermeister/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Klempner- und Installateurhandwerks

Frühere Berufsbezeichnung

  • Klempner- und Installateurmeister/Klempner- und Installateurmeisterin

Arbeitsorte

Klempnermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • auf Baustellen im Freien und in Gebäuden

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Klempnermeister/innen leiten kleinere handwerkliche Klempnereien oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Klempnermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Ausrichten und Zusammenbauen von Bauteilen sind Handarbeit und handwerkliches Geschick erforderlich.

Klempnermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, müssen aber auch mit Werkzeugen und Maschinen umgehen. Bei Schweißarbeiten tragen sie z.B. Schweißmasken und Schutzhandschuhe und sind den Schweiß- oder Lötdämpfen ausgesetzt. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstatt und Baustelle, wo es laut ist und evtl. zugig und kalt. Unfallgefahr besteht beim Arbeiten auf Gerüsten. Beim Kunden vor Ort müssen sie sich flexibel an die jeweiligen Arbeitsbedingungen anpassen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf dem Dach, an Fassaden oder im Hoch- und Brückenbau)

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Angebote erstellen, an Ausschreibungen teilnehmen)

  • Kundenkontakt (Kundengespräche führen und Kunden in der Planungs- und Ausführungsphase eines Montageauftrags beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Biegewalzen, Abkantmaschinen, Bördel- und Sickenmaschinen)

  • Handarbeit (Gebrauch von Handwerkzeugen wie Blechscheren, Zangen, Hämmern und Falzeisen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schweißmaske und spezielle Schutzhandschuhe)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit im Freien (auf Baustellen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Angebote zu kalkulieren oder Rechnungen zu schreiben)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Metallstaub, Schweiß- oder Lötdämpfe)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (beim Arbeiten auf Gerüsten und Dächern, bei Schweißarbeiten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Kanäle für heizungs- und lüftungstechnische Anlagen, Kamineinfassungen, Dachentwässerungssysteme

Bauelemente, Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Halbzeuge, Blechbauteile, Profilstähle, Metall-Verbundwerkstoffe, Kunststoffe

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Abkantmaschinen, Bördel- und Sickenmaschinen, Biegewalzen, Löt- und Schweißgeräte, Lasermessgeräte, Wasserwaagen, Maßbänder, Blechscheren, Zangen, Hämmer, Schablonen

Unterlagen, z.B.: Konstruktions- und Montagepläne, Angebots- und Auftragsunterlagen, Betriebsabrechnungen, Personal- und Ablaufpläne, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Programme

Arbeitsbereiche/Branchen

Klempnermeister/innen finden Beschäftigung

  • im Bauinstallationsgewerbe, z.B. in handwerklichen Spenglereien oder Montagebetrieben des Lüftungsinstallationsbaus

  • in Dachdecker- oder sonstigen Ausbaubetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, z.B. Montagebetriebe

  • Ausbau

    • Dachdeckerei und Bauspenglerei, z.B. spezialisierte Dachdeckerbetriebe für Metallbedachungen, handwerkliche Spenglereibetriebe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Blechbe- und -verarbeitung, Schlosserei, Dachdeckerei).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Bauingenieurwesen).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Exoskelette auf der Baustelle

Bei Arbeiten auf der Baustelle müssen Fachkräfte z.T. schwere Lasten tragen und besonders in den Bereichen Trockenbau, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- und Sanitärinstallation fallen oft Überkopfarbeiten an. Um Muskeln und Gelenke bei diesen körperlich anstrengenden Arbeiten zu entlasten, können künftig Exoskelette eingesetzt werden. Man unterscheidet dabei zwischen aktiven Exoskeletten mit unterstützender Motorkraft und passiven Exoskeletten, die z.B. mittels mechanischer Seilzugtechnik funktionieren. Fach- und Führungskräfte werden sich mit dem Einsatz dieser neuen Hilfsmittel vertraut machen bzw. sich mit entsprechenden Investitionsentscheidungen auseinandersetzen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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