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Ausbildungsberuf
Chirurgiemechanikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Chirurgiemechanikermeister/innen steuern und koordinieren Arbeitsprozesse in Betrieben der Feinmechanik, Medizin- sowie Orthopädietechnik und arbeiten auch praktisch mit. Sie stellen die Qualität und Vermarktung ihrer Produkte sicher, führen Mitarbeiter/innen und Auszubildende und betreuen Kunden sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Chirurgiemechanikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Chirurgiemechanikermeister-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Chirurgiemechanikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Handwerksbetrieben der Medizin- und Orthopädietechnik

  • in Betrieben der Feinmechanik, die medizinische Instrumente herstellen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Chirurgiemechanikermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Chirurgiemechaniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Chirurgiemechaniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Chirurgiemechaniker/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Chirurgiemechaniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Chirurgiemechanikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Chirurgiemechanikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • ein chirurgisches Instrument, Gerät oder Implantat planen, entwerfen und anfertigen

    • technische Arbeitspläne, Prozessabläufe, Skizzen, technische Zeichnungen und technische Dokumentationen mit Prüfprotokollen erstellen (Einsatz von rechnergestützten Systemen)

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Lösungen für Problemstellungen im Bereich der chirurgiemechanischen Fertigungstechnik erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • Informationen für die Fertigungsplanung und den Fertigungsprozess beurteilen, Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen den entsprechenden Fertigungstechniken zuordnen und auswählen

    • Skizzen und Zeichnungen erstellen, lesen und beurteilen

    • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln

    • Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulationen durchführen

    • technische Arbeitspläne erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne bewerten und korrigieren

    • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeiten

    • das betriebliche Qualitätsmanagement planen und darstellen

    • Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung darstellen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 580 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 935 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Chirurgiemechanikermeister/Chirurgiemechanikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Chirurgiemechanikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und übernehmen das Anfertigen von Entwürfen oder besonderen Einzelstücken. Vor allem in kleineren Betrieben führen sie in der Regel alle berufsüblichen Tätigkeiten in der Herstellung und Instandsetzung von medizinischen Instrumenten, Apparaten und Geräten aus. So bearbeiten sie etwa vorgefertigte Halbzeuge (Rohlinge) von Hand oder mithilfe von CNC-Werkzeugmaschinen. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Kosten kalkulieren und Angebote ausarbeiten

  • Detailkonstruktionen ausarbeiten

  • im Rahmen der Materialdisposition sicherstellen, dass der Bedarf an Materialien, Werkzeugen und Geräten gedeckt ist

  • Betriebsbereitschaft der Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel sicherstellen, Arbeiten auf die Mitarbeiter/innen verteilen

  • je nach Betriebsgröße auch praktische Mitarbeit, insbesondere bei fachlich schwierigen und anspruchsvollen Aufgaben, z.B. dem Anfertigen von besonderen Einzelstücken

  • Arbeitsdurchführung überwachen und hinsichtlich Arbeitsqualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen kontrollieren

Führungsaufgaben

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • ggf. mit Ärzten und Ärztinnen zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich anleiten und beurteilen; bei der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung planen und durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien, wie z.B. Angebots- oder Preispolitik, entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.512 bis € 3.935

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Chirurgiemechanikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Chirurgiemechanikerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Instrumentenschleiferhandwerks

Arbeitsorte

Chirurgiemechanikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkhallen (bei Beschäftigung in der Industrie)

Arbeitssituation

Chirurgiemechanikermeister/innen führen kleinere Handwerksbetriebe der Medizin- und Orthopädietechnik oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit Kunden und Lieferanten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig. Chirurgiemechanikermeister/innen übernehmen fachlich schwierige Aufgaben selbst: Beim Anfertigen von Entwürfen oder besonderen Einzelstücken etwa ist Präzision erforderlich.

Dabei arbeiten sie viel mit Maschinen, Geräten und Handwerkzeugen und setzen verschiedene Halbzeuge (Rohlinge) ein. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Handschuhe, bei Schleifarbeiten auch Schutzbrille. In den Werkstätten kann Maschinenlärm herrschen, Metallstaub sowie Dämpfe vom Schweißen und Löten oder von Klebstoffen liegen in der Luft. Insbesondere in Großbetrieben ist Schichtarbeit möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Kundenkontakt (Kunden mit spezifischen Anforderungen an Implantate oder Instrumente beraten)

  • Handarbeit (bei der Herstellung und Instandsetzung von chirurgischen Instrumenten, Apparaten und Geräten)

  • Präzisions-, Feinarbeit

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. computergesteuerte Werkzeugmaschinen, Bohr-, Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzbrille beim Schleifen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Arbeitspläne zu erstellen oder Materialbestellungen zu bearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (feine Metallstäube)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. von Klebstoffen)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Schichtarbeit (v.a. in Großbetrieben)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: chirurgische und kosmetische Instrumente, Implantate, medizinische Geräte

Werkstücke und -stoffe, z.B.: vorgefertigte Halbzeuge (Rohlinge), hochlegierte, rostfreie Stähle, korrosionsbeständiges Titan

Maschinen und Geräte, z.B.: Bohr-, Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen, Präzisionsmessmaschinen, Schweißgeräte, Lötwerkzeuge, digitale Messschieber

Unterlagen, z.B.: Entwürfe, technische Zeichnungen, Terminpläne, Kostenkalkulationen, Korrespondenz, Normungsunterlagen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sicherheitsrichtlinien

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Chirurgiemechanikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Handwerksbetrieben der Medizin- und Orthopädietechnik

  • in Betrieben der Feinmechanik, die medizinische Instrumente herstellen

Branchen im Einzelnen

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g., z.B. Spritzen, chirurgische Instrumente, Spiegel

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen, z.B. Schienen, künstliche Gelenke

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Werkzeugbau, Feinwerktechnik, Metallbe- und -verarbeitung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Medizinische Technik oder Mikrotechnik, Mikrosystemtechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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