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Ausbildungsberuf
Informationstechnikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Informationstechnikermeister/innen sind in Betrieben auf dem Gebiet der Informationstechnik und Unterhaltungselektronik tätig, wo sie überwachende und koordinierende Arbeiten ausüben und ggf. auch praktisch mitarbeiten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden und Mitarbeiter/innen.

Die Weiterbildung im Überblick

Informationstechnikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Informationstechniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Informationstechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Informationstechniker-Handwerks und der Elektroindustrie

  • bei Herstellern von Informations- und Telekommunikationstechnik

  • in Studios von Hörfunk- und Fernsehanstalten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Informationstechnikermeister/in. Da das Elektrotechniker-Handwerk als verwandtes Handwerk im Sinne der Handwerksordnung gilt, können auch Elektrotechnikermeister/innen die Tätigkeit ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Informationstechniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Informationstechniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Informationstechniker-Handwerks oder des Elektrotechniker-Handwerks (verwandtes Handwerk).

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Informationstechniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Technik:

Die Meisterprüfung beinhaltet u.a. die Bereiche Informations-, Sicherheits- und Systemtechnik.

Für die spätere berufliche Tätigkeit sind technische Kenntnisse wichtig, um z.B. Geräte, Systeme und Anlagen der Büroinformations- und -kommunikationstechnik verbinden und vernetzen zu können und technische Störungen an Geräten beheben zu können.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Informationstechnikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Informationstechnikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung organisieren, planen und überwachen

    • informationstechnische Anlagen entwickeln, konfigurieren und programmieren

    • Mess- und Prüftechniken anwenden sowie Fehler- und Störungssuche durchführen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • technische Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • rechtliche Grundlagen erlernen

    • technische Prüfungen planen, bewerten und dokumentieren

    • Angebote erstellen und Preise kalkulieren

    • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen

    • Marketingmaßnahmen erarbeiten

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil/Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): 1.056 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.411 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Informationstechnikermeister/Informationstechnikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Informationstechnikermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Je nach Betriebsgröße arbeiten sie auch selbst praktisch mit und stellen Anlagen der IT-Systemtechnik oder Büroinformations- und -kommunikationstechnik auf. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Geräte, Systeme und Anlagen von vernetzten Rechner- und Kommunikationssystemen, IT-Systemtechnik, Büroinformations- und Bürokommunikationstechnik, Radio- und Fernsehempfangstechnik, Breitbandkommunikations- und Satellitentechnik, Audio- und Videotechnik sowie sonstiger Unterhaltungselektronik verantwortlich planen, aufstellen, anschließen, in Betrieb nehmen und instand setzen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte sicherstellen; dafür sorgen, dass der Bedarf an Bauteilen und Baugruppen gedeckt ist

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kostenplänen und Terminen überwachen

  • Geräte, Systeme und Anlagen auswählen und beschaffen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • besonders anspruchsvolle Arbeiten ggf. selbst ausführen, z.B. schwierige Planungs-, Installations- und Reparaturarbeiten

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl der Betriebsmittel und Investitionen entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, variable Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter anleiten und fachlich unterstützen, schwierige und neue Arbeiten ggf. selbst ausführen; bei der Weiterbildung von Mitarbeitern mitwirken

  • Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und anderer technischer und rechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitsschutzbestimmungen) gewährleisten

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogischen Grundsätze beachten

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.836 bis € 4.166

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Informationstechnikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Informationselektronikermeister/in

  • Meister/in im Informationstechnikerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Rundfunk- und Fernsehmechanikerhandwerks

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Büroinformationselektronikermeister/Büroinformationselektronikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1994 bis 2002)

  • Büromaschinenmechanikermeister/Büromaschinenmechanikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1975 bis 1994)

  • Radio- und Fernsehtechnikermeister/Radio- und Fernsehtechnikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1966 bis 1998)

Arbeitsorte

Informationstechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten, Werkhallen und Mobilwerkstätten

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Privatwohnungen oder in Büro- und Betriebsräumen beim Kunden

  • im Freien

Arbeitssituation

Informationstechnikermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Informationstechniker-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Informationstechnikermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben.

Dabei arbeiten sie mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen und setzen z.B. Dioden und digitale Schaltbausteine ein. Sie richten sich nach den Elektroinstallationsnormen und achten sorgfältig auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, um Unfälle z.B. durch stromführende Teile zu vermeiden. Sie wechseln zwischen Büro und Werkstatt, wo es durch laufende Maschinen laut ist. Auf Baustellen arbeiten Informationstechnikermeister/innen häufig in der Hocke, auf Knien und gebückt oder auf Gerüsten und Leitern. Bei Arbeiten im Freien sind sie den unterschiedlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Kundenkontakt (z.B. Reparaturarbeiten bei Kunden ausführen)

  • Handarbeit (insbesondere in kleineren Betrieben oder beim Kunden vor Ort eigenhändiges Ausführen z.B. schwieriger Reparaturarbeiten oder Installationsarbeiten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (Funktionsüberprüfungen mithilfe von Schraubendreher, -schlüssel oder Feilen durchführen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Geräte und Anlagen der Büroinformations- und Bürokommunikationstechnik oder der Unterhaltungselektronik sowie verschiedene Mess- und Prüfgeräte)

  • Bildschirmarbeit (z.B. organisatorische und verwaltende Aufgaben erledigen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit im Freien (z.B. im Antennenbau)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Arbeitspläne zu bearbeiten oder Angebote auszuarbeiten)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (Witterungseinflüsse bei der Arbeit im Freien)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. über Kopf, kniend oder in gebückter Haltung auf teilweise engem Raum)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei der Montage einer Dachantenne)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten an stromführenden elektrischen Leitungen oder Absturzgefahr bei Arbeiten auf Leitern)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Geräte und Anlagen, z.B.: IT-Systeme, vernetzte Rechner- und Kommunikationssysteme, Radio- und TV-Geräte, Drucker, Computeranlagen, Antennen- und Satellitenempfangsanlagen

Elektronische Bauteile, technische Systeme und Hilfsmittel, z.B.: Dioden, Transistoren, Schaltbausteine der Digitaltechnik, integrierte Schaltkreise, Verbindungs- und Befestigungsmaterialien

Werkzeuge und Prüfgeräte, z.B.: Zangen, Schraubendreher, Schlüssel, Feilen, Lötkolben, Spannungs-, Widerstands- und Leistungsmessgeräte

Unterlagen, z.B.: Schalt- und Baupläne, technische Zeichnungen, Montage- und Bedienungsanleitungen, Prüfberichte, Auftragsunterlagen, VDE-Bestimmungen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Informationstechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Informationstechniker-Handwerks und der Elektroindustrie

  • bei Herstellern von Informations- und Telekommunikationstechnik

  • in Studios von Hörfunk- und Fernsehanstalten

Branchen im Einzelnen

  • Informations-, Telekommunikationstechnik

    • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

    • Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

    • Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

    • Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte)

    • Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

    • Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

    • Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. Navigationssysteme

  • Rundfunk, Fernsehen

    • Rundfunkveranstalter, z.B. Sendetechnik von Rundfunkanstalten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Informationstechnik, Elektrotechnik, Prüfbestimmungen in elektrischen Anlagen, Bild- und Tontechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, den Herausforderungen der Umsetzung von Industrie 4.0 zu begegnen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Informationstechnikermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder Fachplaner/in für Energie- und Gebäudetechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Informations-, Kommunikationstechnik oder Technische Informatik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Industrie 4.0 in der Elektrotechnik

Die Umsetzung der vierten industriellen Revolution - der Industrie 4.0 - ist in vollem Gange. Industrieunternehmen sind bereits dabei, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu digitalisieren und zu vernetzen. Damit Maschinen miteinander kommunizieren, Informationen austauschen und auswerten können, planen und entwickeln Elektroingenieure und -ingenieurinnen cyber-physische Systeme (CPS), die eine Integration von Automation, Prozess- und Unternehmenssteuerung bis hin zur Wartung der Anlagen ermöglichen. Dies wird auch immer mehr auf digitalem Wege in Form von Augmented Reality und Virtual Reality geschehen. Dazu werden Embedded Systems benötigt, also mikroelektronische Systeme mit eigener Sensorik, Rechenfähigkeit und Aktorik. Diese Systeme werden mit Kommunikationsschnittstellen ausgestattet, sodass sie sich mit anderen Systemen der Wertschöpfungskette vernetzen können und somit mehr und mehr eine Automatisierung der kooperativen Arbeitsabläufe erreicht wird. Fachkräfte in Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik werden noch enger zusammenarbeiten, damit eine nachhaltige Industrie 4.0 gelingen kann. Dazu werden die bestehenden Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe mit neuen Inhalten gefüllt, die Fachkräfte sich kontinuierlich aneignen müssen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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