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Ausbildungsberuf
Industriemeister/in - Optik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik organisieren die Fertigungsprozesse für optische Geräte und Apparate und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung zuständig.

Die Weiterbildung im Überblick

Industriemeister/in der Fachrichtung Optik ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik finden Beschäftigung bei Firmen, die feinmechanische, optische und fotografische Erzeugnisse produzieren, z.B. bei Kamera- oder Brillenglasherstellern.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Optik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der z.B. dem Bereich Optik zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Industriemeisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Industriemeister/zur Industriemeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder Betriebsabrechnungen zu erstellen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Chemie/Physik:

Für den Prüfungsbereich naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten sind fundierte Grundlagen in Chemie und Physik notwendig.

Auch im Berufsleben haben Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik mit Aufbau, Eigenschaften und Verwendung von optischem Glas, Kunststoffen, Metallen und anderen Roh- und Hilfsstoffen zu tun; hierzu sind Chemie- und Physikkenntnisse hilfreich.

Wirtschaft/Recht:

Um den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifenden Basisiqualifikationen der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Recht erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik Kenntnisse betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können. Auch müssen sie sich z.B. mit den Bestimmungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Umweltschutzrecht auskennen, da zu ihrem Aufgabengebiet ebenfalls die Überwachung der Einhaltung entsprechender gesetzlicher Auflagen gehört.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Handlungsspezifische Qualifikationen:

    • Handlungsbereich Optikfertigung (Technik): z.B. Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik, Prüftechnik

    • Handlungsbereich Betriebliche Prozesse (Organisation), z.B.: Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Kostenmanagement, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Qualitätsmanagement, Personalführung/Personalentwicklung, Fachgespräch

  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:

    • rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Arbeitsrecht, Betriebsrecht, Sozialversicherung und Arbeitsförderung, Arbeitsschutz, Strahlenschutz, Umweltrecht, Wirtschaftsrecht, Datenschutz

    • betriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: Volkswirtschaft, betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, Organisationsentwicklung, kontinuierliche betriebliche Verbesserungsprozesse, Kostenrechnung, Kalkulationsverfahren

    • Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Datenerfassung und -aufbereitung, Planungstechniken und Analysemethoden, Präsentationstechniken, Projektmanagement, Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen

    • Zusammenarbeit im Betrieb, z.B.: Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung, Einfluss von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima, Gruppenprozesse, Führungsmethoden, Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

    • naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten, z.B.: Berücksichtigung der Auswirkungen auf Materialien, Maschinen und Prozesse, Verwenden unterschiedlicher Energieformen, Messtechnik, Statistik

  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Lernform

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach zuständiger Kammer z.B.

  • Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Optik

  • Geprüfter Industriemeister Optik/Geprüfte Industriemeisterin Optik

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass optisches Glas sachgemäß verarbeitet wird und optische Geräte und Apparate fachgerecht zusammengebaut werden. Bei der praktischen Erprobung neuer Geräte übernehmen sie auch messtechnische Aufgaben. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Bereich Planung und Steuerung der Produktion

  • eine Betriebsabteilung in der optischen Industrie leiten, die Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit im eigenen Verantwortungsbereich abstimmen und mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen koordinieren

  • Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung bzw. mit anderen betrieblichen Stellen (Personalabteilung, Arbeitsvorbereitung) abstimmen

  • den Einsatz der Betriebsmittel planen, die Bereitstellung der Materialien (optisches Glas, Kristalle, Kunststoffe) und Fertigungsmittel veranlassen

  • im Rahmen der Qualitätssicherung Rohstoffe, optische Gläser sowie Hilfsmittel auf ihre Übereinstimmung mit betrieblichen, gesetzlichen und vertraglich festgelegten Qualitätsnormen prüfen

  • regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Fertigungseinrichtungen, beispielsweise den Arbeitsmaschinen für die Optikfertigung, veranlassen und überwachen

  • bei der Einführung neuer Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien, Arbeitsverfahren und Hilfsmittel mitarbeiten

  • die Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen zu Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherstellen

Bereich betriebswirtschaftliche Organisation

  • bei Planungs- und Entwicklungsaufgaben bezüglich der Betriebsmittelausstattung mitwirken, insbesondere im Hinblick auf rationelle Arbeitsabläufe und Qualitätssicherung

  • Arbeitsleistungen und die Einhaltung von Terminen überwachen und z.B. Kapazitätsplanungen erstellen

  • Materialbedarf kalkulieren, dabei beeinflussbare Kosten im eigenen Verantwortungsbereich gering halten

Bereich Personalführung bzw. -entwicklung

  • am betrieblichen Teil der Berufsausbildung mitwirken, z.B. Ausbildungspläne erstellen, Arbeitsgänge vorführen, Lehrgespräche führen, Auszubildende beurteilen

  • die effektive Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten

  • Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anregen und veranlassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.836 bis € 4.166

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Arbeitsorte

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und -hallen

  • in Lagerräumen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik planen, steuern und kontrollieren die Fertigung und Qualitätssicherung von optischen Erzeugnissen. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken, Fragen der Arbeitsorganisation Entscheidungsfähigkeit. Verantwortungsbewusst überwachen die Industriemeister/innen die regelmäßige Instandhaltung der hochwertigen Fertigungseinrichtungen. Fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten führen sie häufig selbst aus.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Planung oder Kalkulation. In Werkstätten und -hallen überwachen sie Fertigungseinrichtungen, z.B. Optikmaschinen oder Hochvakuumanlagen. Mess- und Prüfgeräte sowie Laboreinrichtungen nutzen sie, um die Produktqualität zu kontrollieren. In großen Industriebetrieben ist Schichtarbeit üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. teure Fertigungseinrichtungen wie Optikmaschinen und Hochvakuumanlagen überwachen und instand halten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Montagevorrichtungen, Optikmaschinen, Hochvakuumanlagen, Werkzeugmaschinen, Roboter, Transport- und Förderanlagen)

  • Handarbeit (z.B. Glas und Kunststoff fräsen und schleifen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Produktionsabläufe überwachen, Mitarbeiter/innen anleiten)

  • Arbeit in Lagerhallen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Abrechnungen und Kalkulationen erledigen)

  • Arbeit im Labor (bei der Durchführung der Interferometerprüfung)

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Mikroskope, Ferngläser, -rohre, Entfernungsmesser, Lasergeräte, Fotogeräte, Augengläser, Sehhilfen

Materialien und Rohstoffe, z.B.: Glas, Acrylglas, optisches Rohglas, Quarz, Kunststoffe, Metalle

Maschinen, Anlagen und Geräte, z.B.: Optikmaschinen, CNC-Schleif- und Fräsmaschinen, Montagevorrichtungen, Hochvakuumanlagen, Transport- und Förderanlagen, Laboreinrichtungen, Roboter, Poliergeräte, Profilprojektor, Interferometer

Unterlagen, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Arbeitspläne und Stücklisten, Kostenkalkulationen, Arbeitsschutzvorschriften, technische Normen, Sicherheitsrichtlinien

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik finden Beschäftigung bei Firmen, die feinmechanische, optische und fotografische Erzeugnisse produzieren, z.B. bei Kamera- oder Brillenglasherstellern.

Branchen im Einzelnen

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, z.B. Kamera- oder Brillenglashersteller

    • Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Technische Optik, Feinwerktechnik, CNC-Technik, Fertigungstechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Glasverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Industriemeister/innen der Fachrichtung Optik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Augenoptik, Optometrie oder Photonik, Optische Technologien).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Glastechnik

In den nächsten Jahren werden sich die Handlungsfelder der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch die Glastechnik erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Angewendet werden könnten additiv hergestellte Glasprodukte z.B. in der Datentechnik, Optik oder in der biologischen und medizinischen Technik. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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