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Ausbildungsberuf
Werkstoffprüfer/in - Metalltechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik untersuchen metallische Werkstoffe auf Eigenschaften bzw. Schäden. Sie entnehmen Proben, führen Messungen und Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse.

Die Ausbildung im Überblick

Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Metalltechnik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik finden Beschäftigung

  • in Stahlwerken und Gießereien

  • bei Warm- und Kaltumformern

  • im Anlagen-, Maschinen- und Fahrzeugbau

  • in der Energiewirtschaft

  • bei Werkstoffprüfanstalten

  • bei Materialforschungseinrichtungen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Metalltechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Je nach Tätigkeitsgebiet muss ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung vorliegen.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 147 Ausbildungsanfänger/innen. 52 Prozent der zukünftigen Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik verfügten über die Hochschulreife , 40 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Vier Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Das exakte Bestimmen der Eigenschaften verschiedener Werkstoffe mit allen physikalischen Kennwerten erfordert von den Auszubildenden Kenntnisse in Physik.

Chemie:

Da bei der Prüfung von Werkstoffen zum Teil auch chemische Verfahren zum Einsatz kommen (z.B. das Ätzen von mikroskopisch zu untersuchenden Proben), benötigen angehende Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik Kenntnisse in Chemie.

Mathematik:

Mathematische Kenntnisse dienen in der Ausbildung beispielsweise dem Berechnen von Kennwerten oder dem Ermitteln der statistischen Verteilung von Messwerten.

Informatik:

Angehende Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik führen computergestützte Prüfungen durch und sichern und pflegen auftragsbezogene Daten und Dokumente am Rechner. Hierfür sind Vorkenntnisse in Informatik vorteilhaft.

Werken/Technik:

Schon in der Ausbildung nimmt man Werkstoffproben, kalibriert Messgeräte oder führt Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Arbeitsmitteln aus. Handwerkliches Geschick und Kenntnisse aus dem Werkunterricht sind daher von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Werkstoffprüfer/in der Fachrichtung Metalltechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werkstoffe nach physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften beurteilt

  • wie man Herstellungsverfahren unterscheidet (v.a. Gießen, Sintern, Schmieden, Walzen und spanende Verfahren)

  • wie man physikalische Grundlagen zerstörender und zerstörungsfreier Prüfverfahren unterscheidet und Stoffeigenschaften (v.a. Dichte) ermittelt

  • welche Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien, Mess- und Hilfsmittel man wofür auswählt

  • wie man zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren durchführt, die Prüfergebnisse bewertet und den Prüfungsverlauf dokumentiert

  • wie man Werkzeuge, Messgeräte und prüftechnische Einrichtungen pflegt

  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Umweltschutzmaßnahmen angewendet werden

  • wie man Arbeits- und Gefahrstoffe kennzeichnet, lagert und bereitstellt

  • wie man die Wärmebehandelbarkeit von metallischen Werkstoffen beurteilt und Wärmebehandlungen durchführt (z.B. Anlassen, Aushärten, Vergüten)

  • wie zerstörungsfreie Prüfverfahren für metallische Werkstoffe ausgewählt, bewertet und durchgeführt werden (z.B. Magnetpulverprüfung, Eindringverfahren, Prüfungen mit Ultraschall)

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten, mit elektromagnetischer Strahlung prüfen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen

  • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten

  • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten

  • Grundlagen der Prüfverfahren

  • Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln

  • Einrichten von Prüfarbeitsplätzen

  • Durchführen von Prüfungen

  • Bewerten von Prüfergebnissen

  • Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen

  • Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen

  • Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

1. Ausbildungsjahr:

  • Einflüsse chemischer und produktionstechnischer Prozesse auf die Werkstoffeigenschaften beurteilen

  • Physikalische Werkstoffeigenschaften ermitteln und auswerten

  • Festigkeitskennwerte, Verformungskennwerte und Härte ermitteln

  • Materialografische Schliffe präparieren und deren Qualität beurteilen

  • Bauteile zerstörungsfrei auf Oberflächenfehler prüfen

2. Ausbildungsjahr:

  • Gleichgewichtsnahe Wärmebehandlungen durchführen und auswerten

  • Physikalisch-chemische Werkstoffeigenschaften messtechnisch beurteilen

  • Gefüge makroskopisch und mikroskopisch beurteilen

  • Qualität von stoffschlüssigen Verbindungen beurteilen

  • Ultraschall-, Wirbelstrom-, mobile Härteprüfung und ambulante Metallografie durchführen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 42. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Ändern und Beurteilen von Werkstoffeigenschaften

  • Ermitteln mechanisch-technologischer Werkstoffeigenschaften

  • Durchführen metallografischer Untersuchungen

  • Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren

  • Ermitteln sonstiger Werkstoff- und Produkteigenschaften

  • Analysieren von Fehlerursachen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

3. Ausbildungsjahr:

  • Festigkeits- und Zähigkeitsmerkmale durch Wärmebehandlungen gezielt einstellen

  • Festigkeitskennwerte in Langzeitversuchen ermitteln

  • Verfahren des Qualitätsmanagements anwenden

  • Mit elektromagnetischer Strahlung prüfen

  • Schadensanalysen durchführen

4. Ausbildungsjahr:

  • Bruchflächen analysieren

  • Metallische Werkstoffe und Produkte systematisch untersuchen

Teil 2 der Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 981 bis € 1.154

2. Ausbildungsjahr: € 1.029 bis € 1.187

3. Ausbildungsjahr: € 1.102 bis € 1.261

4. Ausbildungsjahr: € 1.177 bis € 1.330

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Metalltechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Prüfgeräte bedienen, Messergebnisse dokumentieren, Proben z.B. durch metallografische Verfahren untersuchen und ihre Eigenschaften bestimmen, Materialfehler erkennen

  • Umgebung: chemische Gerüche in Prüflabors, Maschinenlärm in Werkhallen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von Normabweichungen bei den untersuchten Werkstoffen)

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim exakten Arbeiten mit mechanischen und elektronischen Messgeräten, beim Prüfen der Materialbeschaffenheit sicherheitsrelevanter Maschinenteile)

    • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten von Anlagen zur Werkstoffuntersuchung, bei Wartungsarbeiten)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Unternehmen der Metall erzeugenden und verarbeitenden Industrie): Werkstoffprüflabors, Werkstätten, Werkhallen, Büroräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Bayern, Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Selb (Bayern): Staatliches Berufliches Schulzentrum für Produktdesign und Prüftechnik Selb Weißenbacher Straße 60 95100 Selb D +49.9287.8827700 +49.9287.88277119 http://www.bsz-selb.de/ info@bsz-selb.de

  • für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in Hamburg (Hamburg): Berufliche Schule Stahl- und Maschinenbau (BS 04) Angerstraße 7-11 22087 Hamburg D +49.40.4288260 +49.40.42882655 https://www.bs04.de/ bs04@hibb.hamburg.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Irland, Italien, Malta, Österreich, Spanien

    Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen

    Ort: Carlow (Irland), Brescia (Italien), Valletta und San Pawl (Malta), Wien (Österreich), Barcelona (Spanien), Sevilla (Spanien)

    Dauer: 3-4 Wochen

    Weitere Informationen: Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende

  • Verschiedene europäische Länder

    Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

    Dauer: mindestens 3 Wochen

    Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

    Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik entnehmen Proben zur Qualitätskontrolle - zum Teil schon während des Produktionsprozesses - und bereiten sie für die Analyse vor. Sie bereiten physikalisch-technische Untersuchungen und Versuchsreihen vor, führen sie durch und werten die Ergebnisse aus. Hierzu wählen sie die jeweils geeigneten Prüfverfahren, Mess- und Hilfsmittel. Beispielsweise untersuchen sie metallische Materialien und Produkte auf ihre Eigenschaften, auf Zusammensetzung und Fehler. Mit zerstörenden und zerstörungsfreien sowie metallografischen Prüfverfahren prüfen sie unterschiedliche Materialeigenschaften wie Härte, Festigkeit oder Verformbarkeit und beachten die hierfür geltenden Normen, Regelwerke und Prüfvorschriften. Auch Wärmebehandlungsvorgaben zur Erzielung bestimmter Werkstoffeigenschaften legen sie fest und prüfen das Ergebnis der Behandlung. Bei Werkstofffehlern oder fehlerhaften Bauteilen ermitteln sie die Ursachen und veranlassen ggf. Nachbehandlungsmaßnahmen. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen dokumentieren sie in Prüfprotokollen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik untersuchen metallische Werkstoffe auf Eigenschaften bzw. Schäden. Sie entnehmen Proben, führen Messungen und Prüfungen durch und dokumentieren die Ergebnisse.

Rund um die Werkstoffprobe

Materialien, die zur Herstellung von industriellen Gütern aller Art verwendet werden, bezeichnet man als Werkstoffe. Von deren genauen Eigenschaften hängt ab, ob sie für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. Deshalb prüfen Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik verschiedene Metalle auf ihre mechanischen, technologischen und physikalischen Eigenschaften.

Zunächst nehmen die Werkstoffprüfer/innen Proben und präparieren diese, indem sie sie beispielsweise schleifen, polieren und ätzen. Im Labor untersuchen sie die Proben mit verschiedenen Mess- und Prüfgeräten. Sie analysieren Werkstoffkennwerte - z.B. die Dichte - sowie die innere Struktur der Werkstoffe - etwa auf das Vorliegen nichtmetallischer Einschlüsse - und prüfen die Werkstoffqualität. Wie die Proben im Idealfall beschaffen sein sollen, entnehmen sie den jeweiligen Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften. Mittels zerstörender und zerstörungsfreier Prüfverfahren bestimmen sie unterschiedliche Materialeigenschaften wie Härte, Festigkeit oder Verformbarkeit. Auf dieser Grundlage beurteilen sie die Bearbeitungseigenschaften von Stählen, Gusswerkstoffen oder Nichteisenmetallen (z.B. Kupfer und Aluminium) und bestimmen Werkstofffehler und deren mögliche Ursachen. Dabei wenden sie mechanische, technologische und physikalische Methoden an. Sie führen Zugversuche, Kerbschlagbiegeprüfungen und Faltversuche durch und verwenden Mikroskope und Röntgen- und Ultraschallgeräte oder Computertomografieanlagen. Einen Großteil der Prüfung und Messung übernehmen also Automaten und Halbautomaten - die Werkstoffprüfer/innen bereiten die Stoffe vor und überwachen dann die Instrumente. Ihre Versuchsergebnisse werten sie am Computer aus und halten sie in Ergebnisprotokollen fest. Gegebenenfalls legen sie Nachbehandlungsmaßnahmen fest, z.B. bei fehlerhaften Bauteilen.

Daneben beurteilen sie auch die Wärmebehandelbarkeit von metallischen Werkstoffen und Produkten und legen Vorgaben für Wärmebehandlungen fest, um dadurch bestimmte Materialeigenschaften zu erzielen.

Qualität und Sicherheit gewährleisten

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik arbeiten sehr genau und achten sorgfältig auf Messtoleranzen und Normabweichungen und führen exakte Kennwertberechnungen und Soll-/Ist-Vergleiche durch. Sie haben eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn sie müssen vorhandene Fehler erkennen und deren Behebung veranlassen, um kontinuierlich ein hohes Qualitätsniveau gewährleisten zu können. Beispielsweise sorgen sie dafür, dass fehlerhafte Werkstoffe nicht verarbeitet, sondern rechtzeitig erkannt und an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Darüber hinaus dienen ihre Analysen auch der Entwicklung neuer Werkstoffe sowie der Erprobung neuer Verwendungszwecke.

Auch ihre eigene Sicherheit müssen sie stets im Blick behalten. Deshalb tragen sie zum Schutz vor Chemikalien Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel sowie ggf. spezielle Röntgenschutzkleidung.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • physikalisch-technische Untersuchungen und Versuchsreihen zur Prüfung der jeweils anfallenden, zu verwendenden oder zu produzierenden Werkstoffe und Halbzeuge auf ihre Eigenschaften, Zusammensetzung und Fehler vorbereiten, durchführen und auswerten

  • zerstörende und zerstörungsfreie, metallografische, röntgenologische, Ultraschall-, Computertomografie- und andere Prüfungen durchführen

  • Aufträge und Prüfaufgaben erfassen und Prüfmuster sowie einzelne Prüfverfahren festlegen

  • Proben gewinnen und präparieren; mikroskopisch zu untersuchende Proben schleifen, ätzen und polieren; makroskopische Schliffproben nach verschiedenen Verfahren präparieren

  • Prüfeinrichtungen, Mess- und Hilfsmittel überprüfen, kalibrieren und warten

  • Proben einspannen; Maschinen, Geräte, Mikroskope und andere Betriebsmittel einrichten

  • Härte bestimmen

  • Festigkeits- und Verformungskennwerte durch Zugprüfungen ermitteln

  • Kerbschlagbiegeprüfungen durchführen

  • technologische Prüfungen wie Faltversuch oder Hin- und Herbiegeversuch durchführen

  • Fehlerlagen und -ausdehnungen durch Ultraschallprüfung bestimmen

  • Wärmebehandelbarkeit von metallischen Werkstoffen und Produkten beurteilen, Wärmebehandlungsvorgaben zur Erzielung charakteristischer Werkstoffeigenschaften bestimmen und festlegen

  • erwärmte Proben sachgerecht abkühlen, Wärmebehandlungsergebnis durch Härteprüfung ermitteln

  • verschiedene metallische Werkstoffe mit allen physikalischen Kennwerten, die den jeweiligen Werkstoff ausmachen, exakt bestimmen

  • Werkstofffehler und ihre möglichen Ursachen bestimmen, Maßnahmen zur Fehlervermeidung entwickeln

  • fehlerhafte Bauteile untersuchen und Fehlerursachen ermitteln, Nachbehandlungsmaßnahmen festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.219 bis € 3.537

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Werkstoffprüfer/in - Metalltechnik

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Werkstoffprüfer Metall/Werkstoffprüferin Metall

    (Ausbildungsberuf bis 1990)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Universalhärter/Universalhärterin

    (Ausbildungsberuf von 1937 bis 1996)

  • Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin (mit Schwerpunkten)

    (Ausbildungsberuf von 1996 bis 2013)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Werkstofftechniker/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Materials tester (m/f) specialising in metallurgy

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Essayeur/Essayeuse de matériaux avec spécialisation technique des métaux

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik arbeiten in erster Linie

  • in Prüflabors

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik arbeiten mit Mess-, Prüf- und Laborgeräten, z.B. zur Bestimmung der Zugfestigkeit metallischer Werkstoffe. Sie entnehmen Proben an Produktionsanlagen und verwenden teilweise Handwerkzeuge, um z.B. Proben auszustanzen. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Kittel und Schutzbrillen. Sie arbeiten in Prüflabors, Werkhallen und Büroräumen, gehen mit Chemikalien und mit Röntgengeräten um. Chemische Dämpfe und Gerüche, Hitze und Maschinenlärm gehören zum Alltag. In vielen Betrieben ist Schichtarbeit üblich.

Werkstoffprüfer/innen müssen genau beobachten können, verantwortungsbewusst und exakt arbeiten, um Normabweichungen oder z.B. Materialfehler in Stahlträgern rechtzeitig zu erkennen. Dazu beachten sie z.B. Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften. Für das Einrichten und Instandhalten von Materialprüfungsgeräten und -anlagen benötigen sie handwerkliche Fähigkeiten und technisches Verständnis, für mikroskopische Untersuchungen Geschicklichkeit und ein gutes Auge.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Universalprüfmaschinen zur Bestimmung der Zugfestigkeit und Härte von Werkstoffen)

  • Handarbeit (z.B. Mess- und Hilfsmittel überprüfen, kalibrieren und warten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (je nach Arbeitsgang beispielsweise Schutzbrille, Handschuhe und Arbeitskittel)

  • Arbeit im Labor

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Versuchsprotokolle und Berichte anfertigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (Proben zur Qualitätskontrolle entnehmen)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. in Stahlwerken und Gießereien)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. chemische Dämpfe)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. chemische Gerüche)

  • Arbeit bei künstlicher Beleuchtung

  • Umgang mit Chemikalien (bei Prüfverfahren in Werkstofflabors)

  • Umgang mit Strahlung (Untersuchungen mit Röntgengeräten durchführen)

  • Schichtarbeit

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Prüfvorgaben, Normtabellen und Gütevorschriften)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. mikroskopische Untersuchungen durchführen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. Fehler in Stahlträgern rechtzeitig entdecken, bevor diese weitergeliefert und dann verbaut werden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsmaterial, z.B.: Metalle, Metallprodukte

Maschinen und Prüfgeräte, z.B.: Universalprüfmaschinen, automatisierte Öfen, Mikroskope, Röntgen- und Ultraschallgeräte, Computertomografen, Stanzgeräte

Hilfsstoffe, z.B.: Säuren, Lösungsmittel

Unterlagen, z.B.: internationale Normen und Regelwerke, Prüfvorschriften, Richtreihen, Versuchsprotokolle, Tabellen, Diagramme, Berichte, Fachliteratur

Arbeitsbereiche/Branchen

Werkstoffprüfer/innen der Fachrichtung Metalltechnik finden Beschäftigung

  • in Stahlwerken und Gießereien

  • bei Warm- und Kaltumformern

  • im Anlagen-, Maschinen- und Fahrzeugbau

  • in der Energiewirtschaft

  • bei Werkstoffprüfanstalten

  • bei Materialforschungseinrichtungen

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau

    • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

  • Metallerzeugung, Gießerei

    • Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen, z.B. Werkstofflabors

    • Eisengießereien

    • Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen, wie Aluminium, Kupfer u.a.

    • Stahlgießereien

    • Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl, z.B. Kaltwalzwerke

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, hier: Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. Werkstofflabors von Autoherstellern

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. Werkstoffprüfanstalten, Dienstleistungsunternehmen im Bereich Werkstoffprüfung

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, z.B. Materialforschungseinrichtungen

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

    • Herstellung von Eisenbahninfrastruktur

  • Zweiräder

    • Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen

    • Herstellung von Krafträdern

  • Öffentliche Verwaltung

    • Allgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Materialprüfämter

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Werkstoffprüfung, naturwissenschaftliches Labor, Metallbe- und -verarbeitung, Physik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Metall oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Werkstofftechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, -technik oder Materialwissenschaft).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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