Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Teile und Zubehör einkauft, lagert und verkauft
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an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Reparaturaufgaben mitzuwirken
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wie man Informationssysteme nutzt und was bei der Anwendung des Datenschutzes zu beachten ist
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was bei Erstellung von Werkstattaufträgen zu beachten ist und wie man Termine plant
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wie man Kunden berät und Gewährleistungs- oder Kulanzanträge bearbeitet
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wie man Maßnahmen zur Verkaufsförderung durchführt und dabei Werbemittel einsetzt
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wie man Fahrzeuge einkauft und welche rechtlichen Vorgaben, z.B. Kaufs- und Werkvertragsrecht, dabei zu beachten sind
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Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel zu unterscheiden und Vertriebswege wie Online-Handel zu nutzen
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wie man Finanzierungs- und Leasingmodelle sowie Versicherungsprodukte vergleicht und den Kunden Angebote unterbreitet
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Verträge vorzubereiten und zu dokumentieren
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wie man die kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützt und Buchungsvorgänge bearbeitet
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Neufahrzeuge disponieren und den Verkaufsprozess durchführen, Finanzdienstleistungen anbieten)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
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Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
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Die Zusatzqualifikation "Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" soll angehende Kaufleute dazu befähigen, typische berufliche Aufgabenstellungen in einer Fremdsprache wie Englisch zu bearbeiten und z.B. Telefonate und Gespräche zu führen oder Geschäftsbriefe zu verfassen. Für den Erwerb der Zusatzqualifikation absolvieren die Auszubildenden eine Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Weitere Informationen erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer, z.B.:
IHK Köln - Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 15. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Teile und Zubehör organisieren und verkaufen
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An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren
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Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen
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Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen
1. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Den Betrieb präsentieren und die betriebliche Zusammenarbeit mitgestalten
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Bestände und Erfolgsvorgänge erfassen und den Jahresabschluss durchführen
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Teile und Zubehör beschaffen und lagern
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Teile und Zubehör verkaufen
Teil 1 der Abschlussprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
16. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse aus den ersten 15 Ausbildungsmonaten
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Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen
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Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten
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Personalbezogene Aufgaben bearbeiten
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen
2. - 3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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2. Ausbildungsjahr:
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Werkstattaufträge entgegennehmen und kaufmännische Geschäftsprozesse organisieren
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Neufahrzeuge disponieren und den Verkaufsprozess durchführen
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Gebrauchtfahrzeuge disponieren und bereitstellen
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Finanzdienstleistungen anbieten
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3. Ausbildungsjahr:
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Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
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Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
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Wirtschaftliche Einflüsse auf unternehmerische Entscheidungen beurteilen und danach handeln
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Kommunikationspolitische Maßnahmen gestalten
Teil 2 der Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Einzelhandel (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 815 bis € 1.060
2. Ausbildungsjahr: € 865 bis € 1.170
3. Ausbildungsjahr: € 995 bis € 1.310
Bei den Ausbildungsvergütungen handelt es sich um bundesweite Durchschnittswerte.
Beispiel Kraftfahrzeuggewerbe (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 864 bis € 1.089
2. Ausbildungsjahr: € 904 bis € 1.117
3. Ausbildungsjahr: € 935 bis € 1.214
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Kunden beraten, Verkaufsstatistiken für Neu- bzw. Gebrauchtwagen erstellen, Finanz- und Leasingkonditionen ermitteln, Verkaufs- und Werkstattpreise kalkulieren
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte (Verkaufs-, Büro- und Lagerräume, Kundendienstschalter)
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Arbeitszeit: Samstagsarbeit
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Anforderungen:
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Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. beim Eingehen auf Kundenfragen und beim Beraten von Kunden)
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Kaufmännisches Denken und Sorgfalt (z.B. bei der Preisgestaltung, beim Berechnen von Finanzierungsangeboten)
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Flexibilität und organisatorische Fähigkeiten (z.B. beim Wechsel von Büroarbeiten zur Kundenberatung, beim Planen und Durchführen von Marketing- und Verkaufsaktionen)
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Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen (z.B. bei Verhandlungen mit Lieferanten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Automobilkaufleute werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Kfz-Branche): Verkaufs-, Büro- und Lagerräume, Kundendienstschalter
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Griechenland, Irland, Lettland, Portugal, Schweden, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroTrainee" für Auszubildende im kaufmännischen Bereich sowie in der Hotel- und Gaststättenbranche
Dauer: 4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Großbritannien
Intensivkurs "Professional Development Programme (PDP)", ggf. mit Erwerb der Zusatzqualifikation "Kaufmann/-frau International"
Ort: European College of Business and Management (ECBM), London
Dauer: 3 Wochen
Weitere Informationen:
Professional Development Programme (PDP)
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass