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Ausbildungsberuf
Techn. Produktdesigner/in - Maschinen- u. Anlagenkonstrukt.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sind an der Entwicklung von Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen beteiligt. Sie erstellen dreidimensionale Datenmodelle und technische Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen.

Die Ausbildung im Überblick

Technische/r Produktdesigner/in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion finden Beschäftigung

  • in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen insbesondere von Industrieunternehmen, z.B. des Maschinen-, Anlagen-, Fahrzeug- und Apparatebaus, der Verpackungsindustrie

  • in Konstruktionsbüros und bei Industriedienstleistern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Technische/r Produktdesigner/in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 1.419 Ausbildungsanfänger/innen. 55 Prozent der zukünftigen Technischen Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion verfügten über die Hochschulreife , 39 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . Vier Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss , ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion benötigen technische Kenntnisse, um Fertigungsverfahren und Funktionsprinzipien von Maschinen und Anlagen zu verstehen und Bauteile mit technischen Zeichnungen präzise darstellen zu können.

Mathematik:

Für das Berechnen von Maßstäben oder das Konstruieren von Ellipsen und Parabeln sind mathematische Fähigkeiten unabdingbar.

Physik:

Physikalische Kenntnisse sind nötig, um beispielsweise die mechanische Belastung von Bauteilen beurteilen und geeignete Werkstoffe auswählen zu können.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Technische/r Produktdesigner/in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie technische Dokumente erstellt werden und wie man sie anwendet

  • wie rechnergestützt konstruiert wird

  • Werkstoffe sowie Fertigungsverfahren und Montagetechniken zu unterscheiden, Werk- und Hilfsstoffe zu beurteilen

  • wie Berechnungen ausgeführt werden

  • wie Produkte entwickelt werden: vom Produktentstehungsprozess bis zum Entwerfen, Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und -gruppen

  • welche Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken ausgewählt werden müssen

  • wie man Simulationen ausführt

  • wie man Werkstoffeigenschaften ändert und prüft

  • wie Konstruktionen erstellt werden

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Fertigungstechnik, Füge- und Montagetechnik sowie Steuerungs- und Elektrotechnik

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Technische Systeme analysieren und erfassen, Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 3. Ausbildungshalbjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen

  • Technische Dokumente erstellen

  • Baustoffe werkstoff-, fertigungs- und montagegerecht gestalten und erstellen

  • Konstruktionsprozess umsetzen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Technische Systeme analysieren und erfassen

    • Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen

    • Auswirkungen ausgewählter Fertigungsverfahren und Werkstoffe auf die Bauteilkonstruktion berücksichtigen

    • Aufträge kundenorientiert ausführen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Bauteile aus metallischen Werkstoffen unter Berücksichtigung von Umformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

    • Bauteile aus Kunststoffen unter Berücksichtigung von Ur- und Umformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

    • Bauteile unter Berücksichtigung von trennenden Fertigungsverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

    • Bauteile aus metallischen Werkstoffen unter Berücksichtigung von Urformverfahren im Kontext von Baugruppen entwickeln

Teil 1 der Abschlussprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres

4. - 7. Ausbildungshalbjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren

  • Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und ausarbeiten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 3. Ausbildungsjahr:

    • 3-D-Datensätze von Baugruppen unter Berücksichtigung von Fügeverfahren und Montagetechniken erstellen und modifizieren

    • Datensätze und Dokumentationen für technische Systeme der automatisierten Fertigung erstellen und modifizieren

    • 3-D-Datensätze komplexer Baugruppen unter Verwendung von Maschinenelementen sowie Kaufteilen erstellen und modifizieren

  • 4. Ausbildungsjahr:

    • 3-D-Datensätze von Bauteilen und Baugruppen nach gestaltungstechnischen Vorgaben erstellen und modifizieren

    • Produktentwicklung kundenorientiert ausführen

Teil 2 der Abschlussprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 981 bis € 1.154

2. Ausbildungsjahr: € 1.029 bis € 1.187

3. Ausbildungsjahr: € 1.102 bis € 1.261

4. Ausbildungsjahr: € 1.177 bis € 1.330

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin - Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Entwurfszeichnungen erstellen, komplexe Baugruppen unter Verwendung von Maschinenelementen sowie Bauteilen an CAD-Anlagen entwickeln

  • Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, Maschinenlärm in Werkhallen

  • Anforderungen:

    • Zeichnerische Befähigung (z.B. beim technisch korrekten Darstellen von Apparaten und Anlagen)

    • Technisches Verständnis (z.B. der grundsätzlichen Funktionsweisen von Maschinen- und Anlagenkomponenten)

    • Sorgfalt (z.B. beim Anfertigen präziser und normgerechter Zeichnungen)

    • Räumliches Vorstellungsvermögen und rechnerische Fähigkeiten (z.B. beim dreidimensionalen Darstellen von Maschinen- und Antriebselementen, beim Berechnen von hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen Daten)

    • Kundenorientierung (z.B. beim Umsetzen der Kundenwünsche)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Industriebetriebe, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleister): Büroräume, Werkstätten, Besprechungsräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Chemnitz (Sachsen): Richard-Hartmann-Schule - Berufliche Schulzentrum für Technik III Annaberger Straße 186 09120 Chemnitz D +49.371.4884900 +49.371.4884999 https://www.rhs-chemnitz.de/ info@rhs-chemnitz.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion entwerfen und konstruieren Bauteile, Baugruppen oder Gesamtanlagen nach Kundenwunsch. In Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung fertigen sie an CAD-Systemen detaillierte Modelle, z.B. für die Modernisierung von Werkzeugmaschinen. Dabei beachten sie die jeweils einschlägigen Normen und tragen eine fertigungsgerechte Bemaßung ein. Sie berücksichtigen elektrotechnische Komponenten, wählen geeignete Normteile und den Anforderungen entsprechende Werkstoffe aus. Änderungsvorschläge, z.B. aus Fehler- und Prüfberichten, setzen sie konstruktiv um. Sie achten darauf, dass sich Entwicklungen wirtschaftlich umsetzen lassen. Außerdem erstellen sie Montagepläne und Stücklisten für die Fertigung. Sie pflegen Produktdokumentationen, verwalten die unterschiedlichen Entwicklungsversionen und sichern die Daten.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sind an der Entwicklung von Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen beteiligt. Sie erstellen dreidimensionale Datenmodelle und technische Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen.

Von der Idee bis zum 3-D-Modell

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion begleiten den gesamten Prozess der Produktentwicklung vom Entwurf bis hin zum fertigen Datenmodell. Wenn z.B. eine neue Werkzeugmaschine entwickelt wird, erstellen Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion mit CAD-Systemen detaillierte 3-D-Modelle für Bauteile und Baugruppen. Dabei arbeiten sie eng mit Ingenieuren und Ingenieurinnen sowie mit Konstrukteuren und Konstrukteurinnen zusammen, deren Vorgaben sie umsetzen. Die Modelle versehen sie mit allen notwendigen Angaben, z.B. legen sie Maße, Toleranzen und Oberflächenbeschaffenheit fest. Sie wählen Normteile (z.B. Schrauben), Kaufteile und die entsprechenden Werkstoffe aus. Darüber hinaus entscheiden sie, welche Fügetechnik jeweils verwendet wird, z.B. wählen sie Schweiß- oder Klebeverbindungen aus. Sie berechnen Längen, Winkel, Volumen und Flächen oder entnehmen entsprechende Werte aus Tabellen. Einzelteile oder das gesamte Modell werden z.T. im Additiven Fertigungsverfahren (3-D-Druck) hergestellt. Um die Praktikabilität ihrer Entwürfe zu prüfen, führen sie Simulationen und Tests durch.

Aus dem 3-D-Datensatz leiten sie technische Zeichnungen ab. Außerdem generieren sie daraus weitere technische Unterlagen wie z.B. Montagepläne, Schaltpläne oder Stücklisten. Für Montageanleitungen und Produktbeschreibungen oder für Servicewerkstätten fertigen sie sogenannte Explosionszeichnungen an, die zeigen, wie die einzelnen Teile funktionieren und zusammenspielen bzw. in welcher Reihenfolge sie zu montieren sind. Bei ihren Konstruktionen beachten sie stets auch wirtschaftliche Erwägungen und die durch das Qualitätsmanagement gestellten Anforderungen. Durch die Digitalisierung der Industrie werden zunehmend vernetzte Produktionssysteme eingesetzt. In diesem Fall achten Technische Produktdesigner/innen besonders auf die reibungslose Verbindung einer Maschine zu den anderen Anlagenkomponenten.

Informationen bereitstellen

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion sind außerdem für die Pflege der Projektdokumentation und der Stammdaten verantwortlich.

Ist ein Auftrag fertiggestellt, überprüfen die Technischen Produktdesigner/innen die Datenmodelle, Zeichnungen und Pläne nochmals und übergeben sie dann als Datensatz oder Ausdruck dem Auftraggeber oder der Fertigungsvorbereitung. Teilweise präsentieren sie ihre Arbeitsergebnisse auch.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Einzelteile, Baugruppen sowie Anlagen in allen Details mit 3-D-CAD-Systemen als Datenmodelle funktions- und montagegerecht entwickeln, konstruieren, gestalten und darstellen, dabei geeignete Werkstoffe, Halbzeuge und Normteile auswählen und Kundenwünsche berücksichtigen

  • alle notwendigen Berechnungen durchführen, Grundlagen der Steuerungs- und Elektrotechnik berücksichtigen

  • geeignete Maschinenelemente im Konstruktionsprozess auswählen

  • Konstruktionsdetaillierungen durchführen

  • wirtschaftliche und qualitätssichernde Aspekte bei den Arbeiten einbeziehen

  • Testläufe durchführen, ggf. Anpassungen und Korrekturen an den Konstruktionen vornehmen

  • aus den Datenmodellen technische Dokumentationen erstellen

  • Fertigungsunterlagen, Stücklisten, Normlisten erstellen, technische Daten pflegen und verwalten

  • Vorgehen mit den beteiligten Betriebsabteilungen koordinieren, z.B. mit der Produktion

  • Arbeitsergebnisse präsentieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.219 bis € 3.537

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techn. Produktdesigner/in - Maschinen- u. Anlagenkonstrukt.

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin Fachrichtung Holztechnik

    (Ausbildungsberuf von 1937 bis 2011)

  • Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik

    (Ausbildungsberuf von 1937 bis 2011)

  • Teilzeichner/Teilzeichnerin

    (Ausbildungsberuf von 1938 bis 1993)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Technical product designer (m/f) - specialising in machinery and plant construction

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Concepteur/Conceptrice technique de produit - spécialisation construction de machines et d’installations

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Besprechungsräumen

Arbeitssituation

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion entwickeln Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge vorwiegend im Büro am Computer mithilfe von CAD-Programmen. Bei Maschinen-Testläufen sind sie in Werkhallen tätig, in denen es laut sein kann. Ihre Aufgaben erledigen sie eigenständig, bei großen Projekten auch im Team. Sie stehen in engem Kontakt mit Fachkräften aus anderen am Projekt beteiligten Abteilungen.

Bei der Konstruktion benötigen sie zeichnerisches Talent, Kreativität, räumliches Vorstellungsvermögen und technisches Verständnis. Sie arbeiten äußerst präzise und sorgfältig, damit das Endprodukt einwandfrei funktioniert. Beim Ausarbeiten der Konstruktionszeichnungen berücksichtigen sie die Wünsche der Auftraggeber sowie technische Regelwerke und gesetzliche Vorgaben.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Bildschirmarbeit (z.B. Fertigungszeichnungen mithilfe von 3-D-CAD-Programmen erstellen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. bei Testläufen an Maschinen)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. technische Regelwerke sowie Norm- und Tabellenbücher)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Entwürfe, Datenmodelle, Pläne, grafische Darstellungen

Maschinen und Anlagen, z.B.: Plotter, Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck)

Software, z.B.: 3-D-CAD-Systeme, Darstellungsprogramme

Zeichengeräte und -material, z.B.: Zirkel, Papier

Unterlagen, z.B.: Regelwerke, Norm- und Tabellenbücher

Arbeitsbereiche/Branchen

Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion finden Beschäftigung

  • in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen insbesondere von Industrieunternehmen, z.B. des Maschinen-, Anlagen-, Fahrzeug- und Apparatebaus, der Verpackungsindustrie

  • in Konstruktionsbüros und bei Industriedienstleistern

Branchen im Einzelnen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g.

    • Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk

    • Herstellung von Werkzeugen

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren

    • Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

    • Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g.

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau), z.B. Konstruktionsbüros von Schiffswerften

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Papierverarbeitung, Verpackungsmittelherstellung

    • Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, Maschinen- und Anlagenbau).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Design einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Technische Produktdesigner/innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik oder die Prüfung als Technische/r Fachwirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Maschinenbau oder Konstruktionstechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Design

Für die Herstellung von Prototypen ist die Technik der Additiven Fertigung (3-D-Druck) bereits im Einsatz, nun erobert sie zunehmend auch das Design. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Mit dieser Methode werden bereits individuelle Designerstücke wie Möbel, Lampen oder auch Schmuck nach Kundenwunsch hergestellt, die mit den herkömmlichen Herstellungsverfahren nicht oder nur sehr aufwändig produziert werden könnten. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Designer/innen mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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