Audi: keine betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2029

14 000 Arbeitsplätze wollte Audi abbauen – und allein nach Gutsherrenart über die Belegung von Werken mit Produkten, über Versetzungen, Qualifizierungen und Schichten entscheiden. So nicht, war für IG Metall und Betriebsrat klar. Sie setzten die Grundsatzvereinbarung „Audi.Zukunft“ durch.

1. Januar 20201. 1. 2020


Eckpunkte der Grundsatzvereinbarung „Audi.Zukunft“:

  • Beschäftigungsgarantie bis Ende 2029. Bis dahin sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Erhalt der Ausbildung auf heutigem Niveau und Übernahmegarantie für Auszubildende.
  • Sozialverträglicher Abbau von 9500 Beschäftigungsjahren, etwa über Altersteilzeit und Vorruhestand. Dafür Abbau von 2000 Beschäftigungsjahren in Zukunftsfeldern wie Elektromobilität und Wasserstoff-Brennstoffzelle. Macht Netto 7500 Arbeitsplätze weniger.
  • Keine Versetzung und Qualifizierung auf Anordnung des Unternehmens. Keine generelle Zusage auf Flexibilisierung der Schichten.
  • Konkrete Zahlen zu Kapazitäten an den deutschen Standorten: 450 000 im Jahr in Ingolstadt, 225 000 in Neckarsulm.
  • Stärkung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Betriebsräte bei Produkten, Werkebelegung und Standortstrategie.

 


Artikel zur Grundsatzvereinbarung „Audi.Zukunft“ im Donaukurier

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