Das VW-Gesetz: im Gespräch mit Betriebsratsvorsitzendem Bernd...
Mitarbeiter wollen das VW-Gesetz

Das VW-Gesetz regelt die Mehrheitsverhältnisse der Volkswagen AG. Kein Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist so in wichtigen Punkten gesichert: Produktionsverlagerungen sind beispielsweise nur mit ...

21. Juli 201021. 7. 2010


... zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen möglich und gegen die Arbeitnehmerbank nicht durchzusetzen. Warum VW trotzdem oder gerade deshalb ein innovatives Unternehmen ist, erklärt Betriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh.

Als die Volkswagen GmbH privatisiert und in eine Aktionsgesellschaft umgewandelt wurde, beschloss der Bundestag das VW-Gesetz. Das war 1960. Seitdem gab und gibt es viele Diskussionen unm das Gesetz. Die Europäische Kommission hatte 2007 gegen das VW-Gesetz argumentiert, der Europäische Gerichtshof hatte eine Änderung gefordert. Mit dem neu gefassten Beschluss zum VW-Gesetz sei nun alles berücksichtigt, erklärt VW-Gesamt- und -Konzernbetriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh. Weitere Auseinandersetzungen sehe man gelassen entgegen.



Was ist das VW-Gesetz?
Das VW-Gesetz wurde 1960 erlassen, als der ehemalige Staatskonzern privatisiert wurde. Ziel war es, die Aktien breit zu streuen und den beherrschenden Einfluss wirtschaftlicher Machtgruppen zu verhindern.

Was bewirkt das VW-Gesetz?
Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent des Grundkapitals. Also auch wenn ein Aktionär einen höheren Anteil erwerben würde, bliebe sein Stimmrecht bei 20 Prozent. Das Land Niedersachsen hält etwa 20 Prozent der Stimmrechte.
Das VW-Gesetz sichert dem Bund und dem Land Niedersachsen außerdem zu, dass sie je 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden können, sofern ihnen Aktien des Konzerns gehören. Produktionsstätten dürfen nur errichtet und Standorte nur verlegt werden, wenn der Aufsichtsrat mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmt. Damit ist das Land in der Lage, mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat Standorte und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
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