T-ZUG in der Metall- und Elektroindustrie
Erste Rate vom Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG B) kommt jetzt

Neu: Schon im Februar zahlen Tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie den Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) aus: 18,5 Prozent vom Eckentgelt Deines Tarifgebiets. Der zweite Teil – das T-ZUG A, mit Option auf freie Tage, kommt dann wie bisher im Juli.

24. Juli 202324. 7. 2023 |
Aktualisiert am 18. Februar 202518. 2. 2025


18,5 Prozent vom Eckentgelt gibt es im Februar obendrauf – je nach Tarifgebiet sind das rund 600 Euro brutto extra für die Beschäftigten in tarifgebunden Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Der Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) wird nun mit der Februar-Abrechnung ausbezahlt – statt wie bisher im Juli.


Ab 2026 26,5 Prozent des Eckentgelts

Im nächsten Jahr steigt der Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) um 8 Prozentpunkte auf 26,5 Prozent des Eckentgelts – je nach Tarifgebiet sind das 845 bis 952 Euro brutto zusätzlich.

Das hat die IG Metall im Metall-Tarifabschluss 2024 durchgesetzt, neben weiteren Einkommenssteigerungen und mehr freien Tagen. 

Das eigentliche Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A), das Beschäftigte mit Kindern, Pflege oder Schicht auch in freie Tage tauschen können, wird weiterhin wie üblich im Juli ausbezahlt – zusammen mit dem Transformationsgeld (T-Geld oder Trafobaustein) in Höhe von 18,4 Prozent Deines individuellen Monatsentgelts, das bislang im Februar ausbezahlt wurde.


Vier jährliche Sonderzahlungen

Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) gibt es in Betrieben, die an die Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gebunden sind. Die IG Metall hat das T-ZUG in der Metall-Tarifrunde 2018 mit Warnstreiks durchgesetzt. Es gliedert sich auf in ein Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A = 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts) und den Zusatzbetrag (T-ZUG B = 18,5 Prozent vom Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets).

Neben dem T-ZUG gibt es nach den Tarifverträgen der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie noch drei weitere jährliche Sonderzahlungen (Grafik unten): Das T-Geld (18,4 Prozent im Juli, seit 2022), das zusätzliche Urlaubsgeld (50 Prozent zusätzlich je Urlaubstag) und das Weihnachtsgeld (50 bis 55 Prozent des Monatsentgelts). Achtung: Voraussetzung für Sonderzahlungen ist, dass Ihr mindestens sechs Monate im Betrieb seid.

Das gibt es 2025 und 2026 an Geld in der Metall- und Elektroindustrie
Grafik: 140 Euro Tariferhöhung für Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie ab Januar 2025
Grafik: 600 Euro Einmalzahlung in der Metall- und Elektroindustrie bis Februar 2025
Grafik: Tariflichen Zusatzgeld T-Zug B in Höhe von 18,5% des Eckentgelts in der Metall- und Elektroindustrie im Februar 2025
Grafik: Tariferhöhung von 2 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie ab April 2025
Grafik: Urlaubsgeld (50 Prozent pro Urlaubstag) in der Metall- und Elektroindustrie im Mai/Juni 2025
Grafik: Auszahlung Tarifliches Zusatzgeld T-Zug A von 27,5 Prozent des Monatsentgelts oder freie Tage und T-Geld von 18,4 Prozent vom Monatsentgelt im Juli 2025
Grafik: Auszahlung Weihnachtsgeld im November 2025
Grafik: Tarifliches Zusatzgeld T-Zug B von Höhe von 26,5 Prozent des Eckentgelts im Februar 2026
Grafik: Tariferhöhung in der Metall- und Elektroindustrie in Höhe von 3,1 Prozent ab April 2026, auch für Auszubildende
Grafik: Auszahlung Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent pro Urlaubstag im Mai oder Juni 2026
Grafik: Auszahlung des Tariflichen Zusatzgelds T-Zug A von 27,5 Prozent oder freie Tage und des T-Geld von 18,4 Prozent des Monatsentgelts im Juli 2026
Grafik: Auszahlung Weihnachtsgeld in der Metall- und Elektroindustrie im November 2026

T-ZUG B und T-Geld tauschen die Plätze

Der Vorteil von Sonderzahlungen: In betrieblichen Krisen können Sonderzahlungen leichter als das normale Monatsentgelt in Zeit gewandelt werden, um Arbeitsplätze zu sichern.

Das ist auch die Idee beim Zusatzbetrag des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B): Bei Einführung des T-ZUG 2018 vereinbarten IG Metall und Arbeitgeber, dass das T-ZUG B bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Betriebs „differenziert“ – also verschoben oder ganz ausgesetzt werden kann.

Allerdings ist das T-ZUG B auch eine wichtige soziale Komponente: Dadurch dass es in Prozent des Eckentgelts und nicht des individuellen Monatsentgelts ausbezahlt wird, erhalten alle Entgeltgruppen den gleichen pauschalen Betrag: 18,5 Prozent des Eckentgelts – ab Februar 2026 dann 26,5 Prozent des Eckentgelts. Das entspricht je nach Tarifgebiet 845 bis 952 Euro brutto. Somit erhalten die unteren Entgeltgruppen prozentual auf ihr individuelles Einkommen bezogen mehr als die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen.

Um diese soziale Komponente zu erhalten, setzte die IG Metall im Metall-Tarifabschluss 2024 durch, dass das T-ZUG B künftig nicht mehr „differenziert“ wird. Stattdessen übernimmt nun das bisher im Februar ausbezahlte Transformationsgeld (T-Geld oder Trafobaustein) von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts (das also keine soziale Komponente ist) diese Differenzierungsfunktion. Angewendet werden kann die Differenzierung des T-Gelds bei einer Nettorendite des Betriebs von unter 2,3 Prozent.

Da Betriebe jedoch bei der Auszahlung des T-Gelds im Februar noch nicht hinreichend absehen können, wie sich die wirtschaftliche Lage im Laufe des Jahres entwickelt, haben IG Metall und Arbeitgeber die Auszahlung des T-Gelds auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem bislang im Juli ausgezahlten T-ZUG B, das es nun künftig im Februar gibt.  

 

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