Glossar
Informationen rund um die Antragsberatung

Was bedeutet „ABK“? Wer kann den Schluss einer Debatte beantragen? Wer sitzt im Präsidium? Wie werden Initiativanträge gestellt? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt unser Glossar zur Antragsberatung.


Glossar zur Antragsberatung

A


Abstimmungsverfahren

Über Anträge und Entschließungen bzw. Leitanträge wird auf dem Gewerkschaftstag in der von der Antragsberatungs- bzw. Satzungsberatungskommission vorgeschlagenen Reihenfolge abgestimmt. Über Ergänzungsanträge, die zu den Entschließungen bzw. Leitanträgen eingebracht werden, wird vor der Beratung der Entschließung bzw. des Leitantrags abgestimmt.

Antragsberatungskommission (ABK)

Die Antragsberatungskommission besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Bezirk. Sie erarbeitet die Beratungsreihenfolge und die Beschlussempfehlungen für die Sachanträge.

Anträge auf Schluss der Debatte

Bei Anträgen auf Schluss der Debatte, die zur Abstimmung gelangen, kann eine redeberechtigte Person dafür und eine redeberechtigte Person dagegensprechen. Diesen Antrag kann nur stellen, wer an der Aussprache nicht beteiligt ist.


B


Beschlussempfehlungen

Die Empfehlungen zu den Anträgen zur Satzung werden durch die Satzungsberatungskommission (SBK) erarbeitet. Bei den Anträgen zur Satzung gibt es nur die Beschlussempfehlungen „Annahme“ und „Ablehnung“. Bei Anträgen zur Satzung wird nicht über die Empfehlung der SBK abgestimmt, sondern direkt über den Antrag zur Satzung.
Die Beschlussempfehlungen zu den Sachanträgen werden durch die Antragsberatungskommission (ABK) erarbeitet.
Bei den Sachanträgen wird zunächst über die Beschlussempfehlung
der ABK abgestimmt. Wird die Beschlussempfehlung der ABK von den Delegierten mehrheitlich abgelehnt, wird über die ursprüngliche Fassung des Antrags abgestimmt.


E


Entschließungen

Die Entschließungen beschreiben die allgemeinen gesellschafts-, betriebs-, tarif- sowie organisationspolitischen Rahmenbedingungen, unter denen wir unsere Gewerkschaftsarbeit gestalten müssen. Sie zeigen politische Herausforderungen auf, beschreiben Handlungsnotwendigkeiten und Ziele und dienen somit als Leitlinien der Arbeit der IG Metall bis zum nächsten Gewerkschaftstag.

Ergänzungsanträge

Ergänzungsanträge können zu den Entschließungen und Leitanträgen gestellt werden und müssen die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Delegierten tragen. Der Antragsschluss für die Ergänzungsanträge wird auf dem Gewerkschaftstag festgelegt. In der Regel ist das am späten Montagnachmittag.


G


Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt die Abläufe bei Versammlungen der IG Metall.


I


Initiativanträge

Initiativanträge, die während des Gewerkschaftstages gestellt werden und zur Beratung kommen sollen, müssen die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Delegierten tragen. Sie können zur Behandlung nur zugelassen werden, wenn sie zur Tagesordnung gehören. Darüber hinaus muss ein konkreter aktueller Anlass, welcher das Antragsbegehren rechtfertigt, in der Zeit vom Antragsschluss (1. Mai 2019) bis zum Gewerkschaftstag eingetreten sein. Der Antragsschluss für die Initiativanträge wird auf dem Gewerkschaftstag festgelegt. In der Regel ist das am späten Montagnachmittag. Initiativanträge zur Satzung der IG Metall sind ausgeschlossen.


K


Konstituierung

Im Rahmen der formalen Eröffnung des Gewerkschaftstages, dem Tagesordnungspunkt 02 „Konstituierung“, befasst sich der Gewerkschaftstag mit der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Delegierten, der Beschlussfähigkeit, der nochmaligen Bekanntgabe der Tagesordnung, sowie der Beschlussfassung über die Geschäftsordnung. Während der Konstituierung werden das Präsidium und die Kommissionen vom Gewerkschaftstag bestätigt.
Nach der Konstituierung des Gewerkschaftstages ist der Gewerkschaftstag handlungsfähig und das Präsidium übernimmt die Leitung des Gewerkschaftstages.


L


Leitanträge

In den Leitanträgen des Vorstandes wurden Schwerpunkte der Debatten in den Delegiertenversammlungen aufgegriffen. Die Themen der Leitanträge sind von zentraler politischer Bedeutung und praktischer Relevanz für alle Ebenen der IG Metall. Die Rückmeldungen zum Debattenpapier und die Auswertung der Beschäftigtenbefragung verdeutlichen das starke Interesse der Mitglieder und Belegschaften an diesen Themen. Die Leitanträge legen den Schwerpunkt auf die strategische Umsetzung bestimmter Themen. Sie definieren konkrete Ziele und formulieren Arbeitsaufträge, die in den Betrieben, der Betriebs- und Tarifpolitik sowie in der Gesellschaftspolitik vorrangig bearbeitet werden sollen. Die Summe aller Leitanträge ist nach dem Gewerkschaftstag die Grundlage für ein konkretes und verbindliches Arbeitsprogramm für die gesamte Organisation.


M


Mandatsprüfungskommission (MPK)

Die Kommission prüft, ob die Delegierten zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 36 Monate, bzw. bei Mitgliedern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mindestens 12 Monate ununterbrochen Gewerkschaftsmitglied waren. Ihre Aufgaben sind in § 20 der Satzung beschrieben.
Außerdem übernimmt die Kommission als Wahlkommission auf dem Gewerkschaftstag auch die notwendigen Auszählungen bei Abstimmungen und Wahlen.


P


Präsidium/ Versammlungsleitung

Das Präsidium des Gewerkschaftstags leitet die Delegierten durch den Kongress und gibt Hilfestellung bei wichtigen Entscheidungen. Die Mitglieder des Präsidiums werden von den Bezirken vorgeschlagen. Ebenfalls zum Präsidium gehören die/der Erste und Zweite Vorsitzende der IG Metall.


R


Redezeit

Die Redezeit beträgt sieben Minuten für jeden Redner bzw. jede Rednerin. Sie kann auf Antrag verkürzt werden, wenn dies von der Mehrheit der Delegierten beschlossen wird.


S


Satzung

Ist die „Verfassung“ der IG Metall, ihre rechtliche Grundordnung, die alle wesentlichen Grundentscheidungen enthält. Sie beschreibt u.a. den Aufbau der IG Metall, ihre Aufgaben und Ziele. Richtlinien und Ordnungen wie z.B. die Geschäftsordnung gestalten die Satzung näher aus und erläutern ihre praktische Umsetzung. Sie beschränken sich inhaltlich auf die Durchführung der in der Satzung getroffenen Leitprinzipien und dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.

Satzungsberatungskommission (SBK)

Die Satzungsberatungskommission besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter (gewählte/r Delegierte/r) pro Bezirk. Sie erarbeitet die Empfehlungen für die Anträge zur Satzung.


W


Wahlordnung

In der Wahlordnung sind die Bekanntgabe und Abläufe für Wahlen in der IG Metall geregelt.

Wortmeldung

Die Liste der Wortmeldungen führt die Versammlungsleitung.
Wortmeldungen sind erst zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist.

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