Erster Vorsitzender, Zweite Vorsitzende, Hauptkassierer, vier weitere geschäftsführende und 29 ehrenamtliche Vorstandsmitglieder - so setzt sich der Vorstand der IG Metall zusammen.
Alle Vorstandsmitglieder werden auf dem Ordentlichen Gewerkschaftstag gewählt. Die Wahl der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder erfolgt in geheimer Abstimmung.
Wer schlägt die Kandidaten vor?
Der amtierende Vorstand unterbreitet den Delegierten des Gewerkschaftstags seinen Personalvorschlag für die ersten beiden Vorsitzenden, den Hauptkassierer oder die Hauptkassiererin sowie die übrigen geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
Darüber hinaus können die Delegierten jeweils selbst weitere Kandidaten benennen. Die Vorgeschlagenen erhalten die Möglichkeit, sich den Anwesenden vorzustellen.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder werden dem Gewerkschaftstag durch die Bezirke vorgeschlagen - und zwar durch die in dem Bezirk zu dem Gewerkschaftstag gewählten Delegierten. Wählbar sind laut Satzung nur IG Metall-Mitglieder mit mindestens 60 monatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit.
Wie wird gewählt?
Der oder die Erste Vorsitzende, der oder die Zweite Vorsitzende sowie der Hauptkassierer oder die Hauptkassiererin werden in getrennten Wahlgängen geheim gewählt. Über die weiteren geschäftsführenden Vorstandsmitglieder wird ebenfalls geheim, aber in einem gemeinsamen Wahlgang abgestimmt.
Aufgaben des Vorstandes
Laut Satzung vertritt der Vorstand die IG Metall nach innen und außen. Er ist verpflichtet, die Interessen der Gewerkschaft gewissenhaft wahrzunehmen. Der Vorstand hat die Einhaltung der Satzung zu überwachen und die Beschlüsse des Gewerkschaftstages und Beirates durchzuführen. Außerdem entscheidet er nach Prüfung über Tarifkündigungen, Urabstimmungen und Arbeitseinstellungen.
Nachwahlen
Sollten zwischen zwei Ordentlichen Gewerkschaftstagen Nachwahlen zum Vorstand notwendig werden, erfolgen diese durch den Beirat. Zu diesem Zweck kann der Beirat auch die Einberufung eines Außerordentlichen Gewerkschaftstages beschließen.
Der Beirat ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Gewerkschaftstagen. Die Mitglieder werden in den ersten ordentlichen Bezirkskonferenzen nach In-Kraft-Treten der auf dem letzten Gewerkschaftstag verabschiedeten Satzung gewählt.