Guter Rat: Optionspflicht – mit 18 muss man sich entscheiden
Was bin ich? Die Qual der Wahl.

Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland geborene Migrantenkinder Deutsche. Doch ihre Staatsangehörigkeit ist nur befristet. Die hier zur Welt gekommenen Migrantenkinder unterliegen der sogenannten „Optionspflicht“. Das bedeutet: Sobald sie 18 sind, müssen sie sich entscheiden für die deutsche ...

29. November 201229. 11. 2012


... oder die ausländische Staatsbürgerschaft der Eltern.

Die rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder hatte seinerzeit eigentlich geplant, das Staatsbürgerschaftsrecht grundlegend zu modernisieren: Wer in Deutschland geboren ist, sollte künftig auch Deutscher sein. Dazu führte Rot-Grün die doppelte Staatsbürgerschaft ein. Doch dann verlor die Schröder-Regierung die Mehrheit im Bundesrat. So kam es zu dem Kompromiss, dass für die als Deutsche geborenen Migrantenkinder die sogenannte Optionspflicht eingeführt wurde.

Was ist die Optionspflicht?
Während die deutsche Staatsangehörigkeit die meisten Menschen ein Leben lang begleitet, unterliegen Kinder von hier lebenden Ausländern der Optionspflicht. Das bedeutet, sie müssen sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden, wenn sie 18 Jahre alt geworden sind.

Für wen gilt das?
Alle Kinder ausländischer Eltern, die ab dem Jahr 2000 geboren wurden, zum Beispiel Kinder griechischer Eltern, sind Optionskinder. Voraussetzung dafür ist, dass sich mindestens ein Elternteil ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhält. Auf Antrag konnten bis Ende 2000 auch die ab 1990 geborenen Kinder in die Optionsregelung aufgenommen werden. Diese Kinder sind demnach seit dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2017 optionspflichtig.

Was muss man tun?
Mit dem 18. Lebensjahr werden die Optionskinder von der zuständigen Behörde angeschrieben. Darin werden sie über die Optionspflicht informiert und aufgefordert, ein Beratungsgespräch zu suchen. Wollen die Optionskinder den deutschen Pass behalten, müssen sie das bis zum vollendeten 23. Lebensjahr erklären. Zudem müssen sie die andere Staatsangehörigkeit ablegen. Das geht bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes. Gegenüber den deutschen Behörden müssen sie nun – ebenfalls bis zum 23. Lebensjahr – nachweisen, dass sie die Staatsangehörigkeit der Eltern abgelegt haben.

Wie kann man die elterliche Staatsangehörigkeit behalten?
Wenn Betroffene die Staatsangehörigkeit der Eltern beibehalten wollen, können sie das gegenüber der Behörde erklären. Sie verlieren dann die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer auf die Aufforderung sich zu erklären nicht reagiert, verliert mit dem 23. Lebensjahr ebenfalls den deutschen Pass. Achtung: Nichtstun führt also zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit! Optionskinder müssen dann bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen und bekommen eine sogenannte Niederlassungserlaubis erteilt.

Wer bekommt die doppelte Staatsangehörigkeit?
Grundsätzlich will das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht Mehrstaatigkeit vermeiden. Optionskinder können jedoch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, wenn sie neben der deutschen die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Das geht zum Beispiel, wenn es nicht möglich ist, die ausländische Staatsangehörigkeit abzulegen. Die Beibehaltungsgenehmigung muss bis zum 21. Lebensjahr beantragt sein.

Und bei EU-Bürgern? Geht da die doppelte Staatsangehörigkeit?
Auch Kinder von EU-Bürgern müssen erklären, ob sie Deutsche bleiben wollen. Sie können sich jedoch auch für eine doppelte Staatsbürgerschaft entscheiden. Dazu müssen sie allerdings ebenfalls bis zum 21. Lebensjahr eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

In vielen Ländern ist die Mehrstaatigkeit übrigens eine Selbstverständlichkeit. Die IG Metall kritisiert den Optionszwang auch deswegen, weil er die Zugehörigkeit der Optionskinder zu unserer Gesellschaft in Frage stellt und die Menschen zu einer schweren und unnötigen Entscheidung zwingt.
Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen