Europäischer Gerichtshof entscheidet über Kettenbefristungen
Chef darf Beschäftigte nicht immer an die Kette legen

Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Doch wer die Rechtslage kennt, kann sich wehren.

1. Februar 20121. 2. 2012


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