Internationaler Tag der Menschenrechte 2010
Ein Tag des Erinnerns und Mahnens

Der 10. Dezember wird als „Tag der Menschenrechte“ begangen. Er ist Gedenktag zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet worden ist. Er ist aber auch jährlicher Anlass, einen kritischen Blick ...

10. Dezember 201010. 12. 2010


... auf die Menschenrechtssituation weltweit zu werfen.

Den 10. Dezember nutzen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International (AI )nicht nur zur Erinnerung an die „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vor über 60 Jahren durch die Vereinten Nationen (UNO), sondern auch, um auf die weltweite Menschenrechtslage und aktuelle Brennpunkte hinzuweisen.

Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte
Die IG Metall unterstützt AI im Kampf für die Wahrung der Menschenrechte wie zum Beispiel dem Recht auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Als Gewerkschaft engagiert sich die IG Metall in besonderem Maße für die Durchsetzung gewerkschaftlicher Rechte. Denn: Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte!

Zum Themenschwerpunkt Gewerkschaften hat Amnesty International eigens eine Website eingerichtet: www.amnesty-gewerkschaft.de. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) stellt jährlich eine nach Ländern gegliederte Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten zusammen. Im Bericht von 2010 zählt der IGB für 2009 weltweit 101 Morde an Gewerkschaftern – fast die Hälfte davon (48) allein in Kolumbien.

Insgesamt stellt der IGB fest, dass der Druck auf die Arbeitnehmerrechte durch die Folgen der Krise, die sich auch auf die Arbeitsbedingungen der Menschen auswirken, wächst.

Erklärung der Menschenrechte
Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln, die die grundlegenden Ansichten über die Rechte beinhalten, die jedem Menschen zustehen. Mit Übersetzungen in mehr als 300 Sprachen ist sie einer der am meisten übersetzten Texte. Schon die Präambel erklärt als grundsätzliche Absicht „Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“, und Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an „die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.

Obwohl sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter besitzt, wird sie im Allgemeinen als Bestandteil des Rechts der Vereinten Nationen und als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Sie wird auch nicht ausdrücklich unterzeichnet, sondern von neuen UNO-Mitgliedsstaaten automatisch mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen anerkannt.

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