Auslandsabschluss: So steigen die Chancen bei der Jobsuche
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Fachkräfte, die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, können ihren Abschluss anerkennen lassen. So steigen auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

15. Januar 201415. 1. 2014


In der Vergangenheit war es nur wenigen Beschäftigten möglich, im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2012, das die Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verbessert, wurde der Rechtsanspruch ausgeweitet.

In einigen Berufen ist es grundsätzlich notwendig, solche Qualifikationen anerkennen zu lassen, wenn man die Tätigkeit ausüben will. In anderen Berufen verbessert die Anerkennung die Chancen von Arbeitnehmern bei Bewerbungen im Betrieb und bei der Jobsuche. Aber nicht nur das: Auch das Selbstwertgefühl steigt, da niemand mehr behaupten kann,man sei an- oder ungelernt.

Der Unterschied

Bei der Anerkennung kommt es darauf an, ob es sich um einen sogenannten reglementierten oder einen nicht reglementierten Beruf handelt. „Reglementiert“ bedeutet, dass der Beruf ohne eine staatliche Zulassung und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation nicht ausgeübt oder die Berufsbezeichnung nicht geführt werden darf. Darunter fallen unter anderem Berufe im Gesundheits- und Bildungsbereich wie zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger oder Erzieher.

Außerdem gelten in vielen Berufen spezielle Regelungen, wenn man sich selbstständig machen will, etwa als Karosserie- und Fahrzeugbauer oder als Elektrotechniker. Wer seinen Handwerksabschluss im Ausland erworben hat, kann aber die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Die sogenannte Gleichwertigkeitsfeststellung berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle. Ein Meistertitel wird jedoch nicht erteilt.

Betriebliche Ausbildungsberufe sind in Deutschland nicht reglementiert, so dass Arbeitnehmer keine formelle Anerkennung ihres Abschlusses brauchen, um die Tätigkeit auszuüben. Dennoch ist es meist sinnvoll, den Berufsabschluss anerkennen zu lassen, damit Arbeitgeber die Fertigkeit und Kenntnisse besser einschätzen können.

Zuständige Stellen

Für die Anerkennung von dualen Ausbildungsberufen sind die Industrie- und Handwerkskammern zuständig. Der Behörde sind eine Reihe von Unterlagen vorzulegen, und zwar in deutscher Übersetzung und als beglaubigte Kopie. Unter anderem der Nachweis des ausländischen Abschlusses. Wenn alle Papiere vollständig sind, kann das Verfahren etwa drei Monate dauern, und zwischen 100 und 600 Euro Verwaltungsgebühren kosten.
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