Beschäftigtendatenschutz
Noch mehr Kontrolle geplant

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz und die Änderungsanträge werden nicht nur weiter diskutiert, sondern sollen auch noch in weiteren Punkten verschlechtert werden. Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein.

22. Februar 201222. 2. 2012


Lange war es still um das geplante Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Inzwischen wurde bekannt, dass hinter den Kulissen weiter am Entwurf gefeilt wird und der Gesetzgeber Arbeitgebern noch mehr Kontrollrechte einräumen will. Etwa, dass im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen beschafft, Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen gezwungen, die Kontendaten der Belegschaft auch ohne Anlass durchleuchtet und sie am Arbeitsplatz dauerhaft gefilmt werden dürfen.


Zum Nachteil der Beschäftigten

Ferner will man der Wunschkatalog der Chefs auch dahingehend erweitern, dass durch individuelle Vereinbarungen mit den Beschäftigten weitere Datenerhebungen, Datenspeicherungen und -verwendungen möglich sein sollen: Die Folge: Arbeitgeber können sich durch Druck auf die Belegschaft selbst die Genehmigung verschaffen, auch unzulässige Daten zu erheben. Auch ist geplant, dass per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vom gesetzlichen Datenschutz zum Nachteil der Beschäftigten abgewichen werden darf.

Mehr Schutz vor Chefs mit Kontrollzwang, das fordern Gewerkschaften seit langem. Was nun geplant ist, bewirkt aus Sicht der IG Metall das Gegenteil und fällt sogar weit hinter geltende Standards zurück. Die Technik macht’s möglich und die Politik legitimiert mit dem Entwurf den Eingriff in Persönlichkeitsrechte eher, als ihn zu verhindern.

Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz formiert sich auch Widerstand in den Betrieben. Mehr als 3000 Betriebs- und Personalräte haben sich in einer Initiative zusammengeschlossenen, um den Entwurf zu stoppen. Sie befürchten, dass das Schutzniveau für die Beschäftigten noch einmal erheblich abgesenkt wird.


DGB startet Internet-Dialog

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seinen Vorschlag zum Datenschutz im sogenannten „Zukunftsdialog“ der Bundesregierung online zur Abstimmung gestellt. Ziel ist es, den politisch Verantwortlichen deutlich zu machen, dass die Arbeitnehmer und Betriebsräte diesen Gesetzentwurf nicht mittragen. Denn klar ist: Mit der heute gültigen Rechtslage können diejenigen, die mit dem Datenschutz täglich im Betrieb konfrontiert sind, besser leben, als mit einem Gesetz, das diese Rechtslage verschlechtert.

Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient. Auf der Internetseite „Dialog über Deutschland“ kann man sich an der Abstimmung beteiligen.


Über den Zukunftsdialog

Wie wollen wir zusammenleben? Wovon wollen wir leben? Wie wollen wir lernen? Diese Frage diskutiert die Bundeskanzlerin seit Frühjahr 2011 mit über 120 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis unter der Überschrift „Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft“. Die Internetplattform „dialog-ueber-deutschland.de“ steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Jeder kann mitmachen – auch Unternehmen, Vereine, Verbände, Initiativen oder andere Institutionen sowie deren Mitarbeiter – und sich bis zum 15. April 2012 mit eigenen Themen einbringen und beteiligen.

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