Kraftfahrzeughandwerk NRW: zurück in den Flächentarifvertrag
Arbeitszeit und Urlaub für Kfz-Beschäftigte wieder geregelt
Für die rund 80 000 Kraftfahrzeughandwerker in Nordrhein-Westfalen gelten wieder einheitliche tarifliche Maßstäbe. Die IG Metall NRW hat erstmals einen Manteltarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft der Kfz-Arbeitgeber vereinart. Dieser regelt unter anderem die Arbeitszeit und den Urlaub.
Foto: PantherMedia / boggy22
Foto: PantherMedia / boggy22
27. April 201027. 4. 2010