Gutachten zu Leiharbeit und Equal Pay
Erweiterte Mitbestimmung bei Leiharbeit zulässig

Mitbestimmen beim Einsatz von Leiharbeitern – das konnten die Betriebsräte in den Entleihbetrieben bislang nur eingeschränkt. Nun will die IG Metall das ändern und hat das in ihren Forderungskatalog für die nächste Tarifrunde aufgenommen. Ein rechtliches Gutachten unterstützt die Rechtmäßigkeit ...

14. Februar 201214. 2. 2012


... dieser Forderung.

Die IG Metall will den Missbrauch bei der Leiharbeit stoppen. Leiharbeit wird immer häufiger dazu genutzt, um feste und gut bezahlte Arbeitsverhältnisse durch „billige“ Leiharbeit zu ersetzen. Außerdem versuchen die Unternehmen über diesen Weg eine Billiglohnlinie in den Unternehmen einzuziehen. Dagegen konnten die Betriebsräte bisher kaum vorgehen, sie hatten nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Dies will die IG Metall nun ändern. Sie fordert, dass Betriebsräte zukünftig darüber mitbestimmen können, ob, wo, wie lange und in welchem Umfang Leihbeschäftigte eingesetzt werden können.


Erweiterte Mitbestimmung ist zulässig

Dass das möglich ist, belegt ein Gutachten von Professor Rüdiger Krause von der Universität Göttingen. Der Arbeitsrechtler hält auch Tarifverträge für zulässig, die mit dem Entleiher oder als dreiseitige Vereinbarung abgeschlossen werden und die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Leiharbeiter verbessern.


Wie nicht anders zu erwarten, blocken die Arbeitgeber bisher. Sie führten rechtliche Bedenken an und behaupteten, die von der IG Metall angestrebte Mitbestimmung sei weder vom Betriebsverfassungsgesetz noch vom Kartellrecht gedeckt. Zudem schränke sie die grundgesetzlich geschützte Unternehmensfreiheit ein.


„Den Arbeitgebern fehlt offensichtlich nur der Wille, tarifpolitisch etwas gegen die Auswüchse der Leiharbeit zu tun“, stellte Thomas Klebe, Justitiar der IG Metall, fest. Er fordert die Arbeitgeber auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und konstruktiv in die Verhandlungen mit der IG Metall über die Frage der Mitbestimmung bei Leiharbeit einzutreten.


Leiharbeit basiert auf einem Dreiecksverhältnis

Leihbeschäftigte sind bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Darüber werden auch die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen geregelt. Für die Unternehmen, die Arbeitskräfte bei den Zeitarbeitsverbänden ausleihen, eine willkommene Möglichkeit, Leiharbeiter zu schlechteren Bedingungen als regulär Beschäftigte, einzusetzen.


Leiharbeit braucht enge Grenzen

Grundsätzlich will die IG Metall, dass Leiharbeit nur zulässig ist, um vorübergehende Auftragsspitzen abzuarbeiten. Die Unternehmen sollen nur kurzfristig ihren gestiegenen Personalbedarf über Leiharbeitskräfte decken können. Dafür fordert die IG Metall klare Regeln. Denn sie sind der beste Schutz gegen den Missbrauch von Leiharbeit.

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